Hausdurchsuchung bei bekanntem Winterthurer Tiktoker

Am Freitagmorgen stand die Stadtpolizei Winterthur mit einem Durchsuchungsbefehl vor der Türe des Tiktokers «dewinterthurer». Die Oberstaatsanwaltschaft Zürich bestätigt die Durchsuchung.

In der Region ist er bekannt: Der Betreiber der beiden Accounts «Szeneishwinti_blog» und «dewinterthurer». Aufgrund der veröffentlichten Videos kam er vor rund drei Jahren mit dem Gesetz in Konflikt. Weil der damals 29-Jährige auf Instagram über laufende polizeiliche Verkehrskontrollen warnte, musste er vor Gericht antraben und wurde zu einer Busse von 1800 Franken verurteilt.

Nun ist der Winterthurer wieder ins Visier der Behörden geraten: Am Freitagmorgen durchsuchte die Stadtpolizei Winterthur die Wohnung des Tiktokers. Dies teilte er selbst über Social-Media-Accounts mit.

Tiktoker beteuert Unschuld

Gegenüber 20 Minuten nimmt der Winterthurer Stellung und sagt, dass er keine gesetzliche Grenze überschritten habe: «Die Durchsuchung ist ein absoluter Skandal. Ich bin weder in einem Fall involviert, noch werde ich beschuldigt.» Der Tiktoker ergänzt: «Die Stadtpolizei Winterthur ist vor meiner Tür gestanden, da sie bei ihren eigenen Ermittlungen nicht weiter gekommen sind.» Er sei auf Social Media journalistisch tätig und habe in diesem Zusammenhang im Dezember über Autoeinbrüche berichtet.

In diesem Zusammenhang verwendete er in einem seiner Videos Aufnahmen von realen Einbrüchen. «Aufgrund der Aufnahmen leitete die Polizei ein Verfahren ein. Meine Videos sollen nun wahrscheinlich helfen, die Einbrecher zu fassen», mutmasst der Winterthurer.

Deshalb seien die Polizisten auch vorwiegend nur auf sein Handy aus gewesen. «Sie drohten mir an, die ganze Wohnung auf den Kopf zu stellen, wenn ich mein Handy nicht rausrücke. Das musste ich dann tun.» Als die Polizei die Videos vom Handy des Tiktokers hatte, sei sie auch gleich wieder gegangen, ohne nur eine Schublade zu öffnen.

Tiktoker stellt Hausdurchsuchung infrage

Über den ganzen Tag verteilt, berichtet der Winterthurer fortlaufend über das Erlebte von Freitagmorgen. In einem Story-Post stellt der Tiktoker dabei rhetorisch die Frage, ob die Durchsuchung überhaupt legal gewesen ist.

Dazu zeigt er im Post ein amtliches Dokument, dem zu entnehmen ist, dass Durchsuchungen im Winter erst ab sechs Uhr morgens durchgeführt werden dürften. Um was für ein Dokument es sich dabei handelt, ist nicht ersichtlich.

«Hausdurchsuchung diente der Beweissicherung»

Die Oberstaatsanwaltschaft bestätigt gegenüber 20 Minuten die Hausdurchsuchung in Winterthur. Sie führe, basierend auf einer Anzeige, ein Strafverfahren gegen eine Drittperson. Dabei hält Erich Wenzinger, Mediensprecher der Oberstaatsanwaltschaft Zürich, fest, dass der genannte Tiktoker aus Winterthur im Strafverfahren nicht beschuldigt ist.

«Die Hausdurchsuchung durch die Stadtpolizei Winterthur diente der Beweissicherung und steht im Einklang mit den vom Gesetzgeber definierten Vorgaben der Strafprozessordnung», so Wenzinger weiter. Dabei seien für Hausdurchsuchungen keine bestimmten Uhrzeiten vorgegeben.

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