Verwahrte dürfen nicht mehr ohne Begleitung in den Urlaub
Verwahrte Straftäterinnen und Straftäter sollen künftig nur noch in Begleitung in den Hafturlaub dürfen, unbegleitete Urlaube soll es für sie nicht mehr geben. Das hat nach dem Ständerat nun auch der Nationalrat entschieden.
Verwahrte im geschlossenen Vollzug und Personen, die vor der Verwahrung eine Freiheitsstrafe absitzen, dürfen nur noch in Begleitung von Sicherheitspersonal nach draussen. Der Nationalrat hiess diese Änderung im Strafgesetzbuch am Mittwoch mit 130 zu 58 Stimmen gut, gegen den Willen von SP und Grünen.
Die Neuerung geht unter anderem auf einen Vorstoss der früheren SVP-Nationalrätin und jetzigen Zürcher Regierungsrätin Natalie Rickli zurück. Sie hatte an einen verwahrten Vergewaltiger und Mörder erinnert, dem auf einem sogenannten humanitären Ausgang die temporäre Flucht gelungen sei. Das sei nicht zu verantworten.
Der Nationalrat wird nun noch über die Möglichkeit entscheiden, junge Mörderinnen und Mörder zu verwahren. Es geht um Jugendliche, die nach dem 16. Geburtstag einen Mord begehen.
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