EU-Kommission leitet Verfahren gegen Meta ein

Lässt der Facebook- und Instagram-Mutterkonzern Meta seinen Nutzern bei Fragen nach Werbung und Datenschutz wirklich die freie Wahl? Die EU-Kommission hat Zweifel.

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Müssen für die werbefreie Version eine Gebühr zahlen: Nutzer von Facebook und Instagram. (Symbolbild)

Der Internet-Konzern Meta verstösst mit seinem Modell «Pay for Privacy» aus Sicht der EU-Kommission gegen digitale Regeln. Nach Ansicht der Brüsseler Behörde ist es nicht mit EU-Recht vereinbar, dass sich Nutzer von Facebook und Instagram zwischen einer monatlichen Gebühr für eine werbefreie Version und einer kostenfreien Version mit personalisierter Werbung entscheiden müssen.

Das Modell des Mutterkonzerns Meta erlaube nicht, sich für einen Dienst zu entscheiden, der weniger persönliche Daten verwende, ansonsten aber gleichwertig sei, teilte die Brüsseler Behörde nach einer ersten Untersuchung mit. Ausserdem erlaube das Modell den Nutzern nicht, ihr Recht auf freie Zustimmung ihrer personenbezogenen Daten auszuüben.

Die Kommission betonte, dass ihre Untersuchungen noch nicht abgeschlossen seien. Die vorläufigen Feststellungen der Brüsseler Behörde gehen auf ein Verfahren gegen Meta zurück, das die Kommission im März eingeleitet hatte. Meta hat nun die Möglichkeit, die Untersuchungsakte einzusehen und schriftlich darauf zu antworten.

Verfahren soll innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein

Seit Anfang März müssen sich Firmen an das Gesetz über digitale Märkte (DMA) halten. Es soll für mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten und bessere Chancen für neue Rivalen sorgen. Die Grundannahme dabei ist, manche grosse Plattformbetreiber seien so mächtig geworden, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten. Der DMA soll dies mit Regeln für die sogenannten Gatekeeper (Torwächter) aufbrechen. Darunter sind die US-Schwergewichte Apple, Amazon, Microsoft, Alphabet und Meta.

Die Kommission will das im März eröffnete Verfahren innerhalb eines Jahres abschliessen. Je nach Ergebnis der Untersuchung müssen die betroffenen Firmen Massnahmen ergreifen, um Bedenken der Behörde auszuräumen. Wer sich nicht an das Gesetz hält, kann mit einer Geldstrafe von bis zu zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes belangt werden. Bei Wiederholungstätern sind 20 Prozent möglich.

 

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