VfGH: U-Ausschuss gegen SPÖ und FPÖ findet statt

vfgh: u-ausschuss gegen spö und fpö findet statt

“Rot-Blauer Machtmissbrauch”: Unter diesem Motto hat die ÖVP einen U-Ausschuss verlangt, der sich damit beschäftigen soll, ob SPÖ oder FPÖ zwischen 2007 und 2020 in Regierungsverantwortung öffentliche Gelder sachwidrig verwendet haben. Abgeordnete von SPÖ und FPÖ hatten dagegen zwei Anträge beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht.

Einerseits ging es darum, dass staatsanwaltliche Akten aus dem Justizministerium zu einstigen Ermittlungen rund um die (ÖVP-nahe) Agentur Mediaselect geliefert werden müssten. ÖVP und Grüne haben das über einen sogenannten Bestreitungsbeschluss zurückgewiesen. Grund: Die Akten seien nicht vom Untersuchungsgegenstand umfasst. Rot-Blau entgegnete: Das könne nicht bestritten werden, weil der gesamte Untersuchungsgegenstand des U-Ausschusses rechtswidrig sei.

Zur Prüfung “nicht befugt”

Nun hat der VfGH den rot-blauen Antrag zur Aktenlieferung zurückgewiesen und Türkis-Grün rechtgegeben: “SPÖ und FPÖ haben nämlich nicht näher dargelegt, inwieweit sich diese Akten auf Handlungen beziehen, die vom Untersuchungszeitraum (11. Jänner 2007 bis 7. Jänner 2020) erfasst sind”, heißt es. Aber ist nun der gesamte Untersuchungsgegenstand verfassungswidrig?

ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger kann vorerst aufatmen. Laut VfGH könne das im Zuge eines Verfahrens zur Beweisanforderung nicht geprüft werden. Es sei gesetzlich geregelt, unter welchen Voraussetzungen Nationalratsabgeordnete die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses bekämpfen können. Der VfGH sei “nicht befugt”, dies in einem Verfahren zu prüfen, in dem es um die Frage geht, ob eine ergänzende Beweisanforderung in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand steht.

Heißt übersetzt: Der U-Ausschuss findet statt. Das Büro von SPÖ-Fraktionsführerin Eva-Maria Holzleitner reagiert auf KURIER-Anfrage einigermaßen überrascht auf die Begründung des VfGH. Man habe die rechtlichen Möglichkeiten, zu überprüfen, ob ein Untersuchungsgegenstand nun verfassungswidrig sei, nun nämlich ausgeschöpft.

Entscheidung mit weitreichenden Auswirkungen?

Die aktuelle Entscheidung der Höchstrichter könnte auch Auswirkung auf ein weiteres Verlangen haben, diesmal von der Volkspartei. Diese will Akten im Zusammenhang mit einer alten Korruptionsaffäre der Kärntner Freiheitlichen, wird aber vom Justizressort vertröstet. Gleiches gilt für Anliegen der Neos in Sachen “Spesen-Affäre” der Wiener FPÖ. Gleich mehrmals verwies das Justizministerium in seiner abschlägigen Antwort auf die damals laufenden Prüfungen des Verfassungsgerichtshofes.

Neos-Fraktionsführer Yannick Shetty sah – noch ohne die VfGH-Entscheidung im Detail zu kennen – den von der ÖVP eingesetzten Untersuchungsausschuss “rechtlich auf sehr wackeligen Beinen”. Betrachte man diverse Fehler im Verlangen, merke man, “da war auch nicht viel Hirnschmalz dabei”, sagte er in einer Pressekonferenz, bei der er noch einmal den pinken Standpunkt zu den beiden Ausschüssen erläuterte: “Wir werden uns zu 100 Prozent der Aufklärung widmen, aber zu null Prozent der Schlammschlacht.”

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