Klage, weil Wiener Bub (16) liebte – nun gibt’s 3.500 €

klage, weil wiener bub (16) liebte – nun gibt’s 3.500 €

Michael W. wurde als 19-Jähriger (l.) kriminalisiert, weil er sich mit einem knapp 17-Jährigen traf. Nun bekommt er Entschädigung für das aufgehobene Urteil.

Michael W. wurde vor 25 Jahren verurteilt, weil er sich als 19-Jähriger mit einem 16-Jährigen traf. Nun wird er von der Justizministerin entschädigt.

Es ist späte Gerechtigkeit, die Michael W. nach 25 Jahren nun endlich erfährt. 1999 arbeitete der Wiener als Kellner in einer Diskothek. Er war damals 19 Jahre alt und lernte im Lokal einen jungen Mann kennen, der kurz vor seinem 17. Geburtstag stand. Die beiden trafen sich einige Wochen lang und genossen ihre gemeinsame Zeit, bis die Polizei von der Beziehung erfuhr und die homosexuelle Liaison kriminalisierte.

Michael B. wurde wegen “gleichgeschlechtlicher Unzucht mit Minderjährigen” angeklagt, obwohl die beiden Männer nur etwas mehr als zwei Jahre Altersunterschied hatten. Der springende Punkt im Gesetzbuch war damals: Der Kellner hatte eine Affäre mit einem Minderjährigen begonnen – der berüchtigte “Paragraf 209” wurde noch bis 2002 unter Strafe gestellt. Homosexuellen Männern drohten damals bis zu fünf Jahre Haft für Sex mit einem Unter-18-Jährigen.

“Wäre ich heterosexuell oder eine lesbische Frau gewesen und hätte mich mit einer jüngeren Frau getroffen, wäre das kein Problem gewesen”, ärgert sich Michael W. im “Heute”-Gespräch über die Ungerechtigkeit. Die Beziehung zu seinem damaligen Lover war nämlich klar einvernehmlich. Das hatte auch der 16-Jährige ausgesagt, nachdem er im Auto mit einem anderen Mann von der Polizei erwischt wurde und so auch seine Liebesgeschichte mit Michael W. bekanntgeben musste.

Der heute 45-Jährige erinnert sich nur ungern daran zurück, wie er intimste Details seiner Treffen auf der Polizeiwache schildern musste. “Ich habe mir nur gewünscht, dass der Boden aufgeht und mich verschlingt.” Es sei mehr als entwürdigend gewesen. Dennoch sagt er heute: “Für mich ist es aber noch vergleichsweise glimpflich abgelaufen. Ich war dreimal am Gericht, habe 4.500 Schilling Strafe bezahlt und mein Leben weitergeführt. Andere Homosexuelle mussten in U-Haft oder haben ihren Job wegen einer solchen Affäre verloren.”

Justizministerin Alma Zadić bietet Michael B. und allen anderen rund 11.000, noch lebenden Betroffenen, nun eine Entschädigung für das Erlittene an. Für jedes aufgehobene Urteil bekommen die Männer etwa 3.000 Euro zurück, plus 1.500 für jedes angefangene Jahr Gefängnis. “Mit der Aufhebung der Urteile und der finanziellen Entschädigung übernehmen wir als Staat Verantwortung für unsere Geschichte”, so die Ministerin zu dem längst fälligen Entscheid.

“Es ist ein wichtiges Zeichen, dass wir von der Justizministerin eine Entschuldigung bekommen. Die 3.500 Euro Entschädigung sind eine symbolische Geste, die natürlich auch willkommen ist.” Mit der Summe wird Michael W. eine anstehende Rechnung bezahlen: “meinen SVS-Beitrag”. In der Gastronomie arbeitet er längst nicht mehr, auch Kontakt mit seinem damaligen Lover hat der 45-Jährige nicht mehr. “Ich lebe jetzt mit einer Katze”, sagt er augenzwinkernd.

“Viele damals Betroffene haben mit dem Thema abgeschlossen”. Michael W., der sich in der Causa scherzhaft als “CEO of Gays” bezeichnet, ist es jedoch wichtig, darüber zu sprechen. “Es wäre schön, wenn die ganze Regierung hinter der Entscheidung der Ministerin stehen würde.”

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