Republik brachte den Antrag ein | Insolvenzantrag gegen Benko selbst: Was von erster Tagsatzung zu erwarten ist

republik brachte den antrag ein | insolvenzantrag gegen benko selbst: was von erster tagsatzung zu erwarten ist

Republik brachte den Antrag ein | Insolvenzantrag gegen Benko selbst: Was von erster Tagsatzung zu erwarten ist

Nachdem die Finanzprokuratur als Anwältin der Republik Österreich beim Insolvenzgericht am Landesgericht Innsbruck einen Insolvenzantrag gegen Signa-Gründer René Benko eingebracht hatte, findet am Dienstag die sogenannte Insolvenzeröffnungstagsatzung statt. Eine Gerichtssprecherin bestätigte der APA einen entsprechenden Bericht des ORF Tirol und betonte gleichzeitig, dass die Tagsatzung nicht-öffentlich und damit auch nicht medienöffentlich sei.

Benko muss laut Rechtslage nicht persönlich anwesend sein. Dass der Tiroler Investor trotzdem zu der Tagsatzung erscheint, ist laut APA-Informationen nicht anzunehmen bzw. nahezu ausgeschlossen.

In der Tagsatzung werde die Sachlage bzw. die Vermögenssituation erörtert, die Benko-Seite wird am Dienstag ein Vermögensbekenntnis ablegen, wie es hieß. Dann könnte die Entscheidung durchaus auch schnell fallen. Ob der Insolvenzrichter diese aber tatsächlich bereits am Dienstag fällt, war offen. Dies sei „nicht in Stein gemeißelt“, so Landesgerichtssprecherin Birgit Fink. Letztlich muss festgestellt werden, ob tatsächlich Zahlungsunfähigkeit besteht. Sollte keine Zahlungsunfähigkeit gegeben sein, wird der Insolvenzantrag abgewiesen. Das Landesgericht wird die Entscheidung medial per Aussendung bekanntgeben.

Stundungsantrag gestellt?

Laut einem Online-Bericht des „Standard“ von Ende Jänner soll sich der Insolvenzantrag auch darauf stützen, dass Benko im Sanierungsverfahren der Holding seiner Verpflichtung zum Einschuss von drei Millionen Euro nicht zur Gänze nachgekommen sei. Zum anderen darauf, dass es offene Forderungen der Finanz gegen ihn gebe. Da sollen seine Steuerberater einen Stundungsantrag gestellt haben. Dem Vernehmen nach soll die Finanz schon einen sogenannten Rückstandsausweis in Händen halten, der als Begründung für Insolvenzanträge dienen kann.

Bekannt sei, dass es im Zusammenhang mit Benkos Signa langwierige Steuerprüfungen der Finanz gegeben habe, die auch Thema in Chats zwischen Benko und dem früheren Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, und im parlamentarischen U-Ausschuss gewesen seien. Es habe unterschiedliche Auffassungen zwischen der Finanz und Benkos Steuerberatern gegeben, letztlich habe man sich aber geeinigt. Auch derzeit laufen wieder Steuerprüfungen in der Signa Gruppe.

Warten auf dritte Tranche

Was die Garantie Benkos zur Zahlung von drei Millionen Euro an die Masse betrifft, erschloss sich aus dem Bericht von Holding-Insolvenzverwalter Christof Stapf, dass er die erste Rate selbst bezahlt hatte. Die zweite Tranche von 8. Jänner in der Höhe von 845.000 Euro sei aber nicht von Benko selbst gekommen, sondern sei „von dritter Seite“ für ihn bezahlt worden. Die letzte Rate sei „für diese Woche“ avisiert worden, ebenfalls „von dritter Seite“. Es ist nicht bekannt, ob die dritte Tranche für die Masse oder die Steuerschuld inzwischen bezahlt wurde. Dass der Signa-Gründer diese Beträge nicht zahlen kann, vermuten laut „Der Standard“ in die Sache Involvierte nicht. Vielmehr sei von rechtlichen Überlegungen die Rede. Die Signa Holding habe derzeit nur sechs Millionen Euro in der Kasse.

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