Raser hat abgenommenes Auto wieder und überrascht alle

raser hat abgenommenes auto wieder und überrascht alle

Am 03. März musste der Wiener sein Auto abgeben. Nun soll er es wieder zurückbekommen.

Anfang März kam es in Wien zur ersten Autoabnahme eines Rasers. Von einer Versteigerung war die Rede. Am Montag holte er seinen VW wieder ab.

Am 3. März bolzte ein Wiener Raser mit 114 Sachen auf dem Tacho über den Hernalser Gürtel, bedrängte und gefährdete andere Verkehrsteilnehmer. Dafür wurde er ordentlich abgestraft. Dichtes Auffahren an andere Fahrzeuge, abrupter Fahrstreifenwechsel sowie überhöhte Geschwindigkeit: Der Lenker musste an jenem Abend nicht nur seinen Führerschein abgegeben, sondern auch seinen geliebten VW Scirocco.

Zuerst hieß es, dass das Fahrzeug im Zuge einer Versteigerung auf dem Markt kommen soll. Neuen Informationen zufolge hat der Lenker sein Fahrzeug nun aber doch wieder zurückbekommen. Bis er seinen Führerschein wieder hat, wird es aber noch ein paar Monate dauern.

“Heute” erwischte den Temposünder Montagabend am Handy: “Ja, ich habe mein Auto heute vom Abschleppplatz in Simmering abgeholt – und bereits verkauft”, so der Bleifuß-Wiener. Er habe sich nach der Beschlagnahme mit einer Juristin beraten. Sie habe ihn damals informiert, dass er seinen Scirocco nach einer Frist von 14 Tagen wieder abholen dürfe. Das habe er nach Ablauf der zwei Wochen getan. Mehr wollte er zu der ganzen Angelegenheit nicht sagen.

Seit Anfang März gelten in Österreich härtere Regeln, was die Raserei auf den Straßen betrifft. Neben einer erhöhten Geldstrafe kann es aufgrund einer Neuerung in der Straßenverkehrsordnung (34. Novelle; Anm.) jetzt auch zu einer Beschlagnahme des Fahrzeugs kommen.  Ab Übertretungen von mindestens 60 km/h im Ort und 70 außerhalb, ist es den Straßenaufsichtsorganen nun möglich, das Raser-Fahrzeug vorläufig zu beschlagnahmen.

Medienberichten zufolge sind nun allerdings mehrere Fälle, darunter auch der 28-jährige Raser in Wien, erneut überprüft worden. Da die Geschwindigkeitsübertretung nur knapp über der gesetzlichen Grenze (bezogen auf die Abnahme; Anm.) liegt und es sich bei dem Raser um keinen Wiederholungstäter handelt, bekam er sein Fahrzeug kürzlich also doch wieder retour.

Eine dauerhafte Beschlagnahme bei Ersttätern würde erst bei einer Geschwindigkeitsübertretung ab 80 km/h erfolgen. Mit satten 114 km/h am Gürtel war der Wiener an jenem Sonntagabend also “nur” 64 km/h zu schnell. Der Führerschein bleibt allerdings trotzdem erst einmal einbehalten. Außerdem hat der Wiener nach wie vor eine hohe Geldstrafe zu entrichten.

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