Neues Gesetz – das ist in Parks und Öffis bald verboten

neues gesetz – das ist in parks und öffis bald verboten

Mit einem Messerverbot an öffentlichen Orten, wie hier am Praterstern, will der Innenminister für mehr Sicherheit sorgen.

Ein Messer in der U-Bahn oder an öffentlichen Orten dabei zu haben, soll künftig unter Strafe stehen. “Heute” hat die Details zum Gesetzesentwurf.

Nach den Gewaltexzessen der letzten Monate mit Messerstechereien auf öffentlichen Plätzen, an denen häufig Jugendliche beteiligt waren, hatte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) ein generelles Waffenverbot im öffentlichen Raum angekündigt. Bisher gab es nur die Möglichkeit einzelner Waffenverbotszonen – wie etwa am Reumannplatz in Wien-Favoriten.

Jetzt hat Karner den neuen Gesetzesvorschlag ausgearbeitet. Verboten werden soll das Tragen von Messer an öffentlichen Orten. “Heute” hat die Details.

Demnach dürfen künftig keine Messer mehr mitgeführt werden, seien sie auch noch so klein. Das würde laut dem Gesetzesentwurf auch für die beliebten Schweizermesser und andere kleine Taschenmesser gelten. “Messer sind Gegenstände, die aus einer Klinge und einem Griff bestehen sowie zum Schneiden, Stechen und Hauen bestimmt sind” – wie es im Gesetzesvorschlag formuliert ist.

Am Mittwochnachmittag präzisierte ein Sprecher des Innenministeriums gegenüber “Heute” jedoch, dass Taschenmesser wie die Schweizermesser, die nur mit beiden Händen zu öffnen sind, nicht unter das Verbot fallen werden.

Dabei ist es nicht wichtig, ob man das Messer als Waffe oder Werkzeug dabei hat – es zählt, dass man es hat. “Ein Messer trägt, wer es bei sich hat”, heißt es im Gesetzestext.

Ganz so strikt ist es jedoch nicht. Das Verbot bezieht sich auf “griffbereite” Messer. Heißt: Wer das Messer “nicht griffbereit in einem Behältnis verstaut” mit sich führt – “lediglich zu dem Zweck, es von einem Ort zu einem anderen zu bringen (Transport)” muss nicht mit Problemen rechnen.

Das Messerverbot gilt an bestimmten öffentlichen Orten.

Nicht von dem Verbot betroffen sind Inhaber einer Waffenbesitzkarte.

“Mit dem Messerverbot geben wir der Polizei ein wichtiges Werkzeug in die Hand, die Bevölkerung zu schützen und gefährliche Gewalttäter zu entwaffnen”, erklärt Minister Karner: “Ziel ist, Waffen aus dem Verkehr zu ziehen, um insbesondere Messer-Stechereien zu verhindern.”

Ob man künftig in einem Park sitzen und mit einem Messer einen Apfel schälen darf, geht aus dem Gesetzesentwurf nicht klar hervor. Das dürfte aber erlaubt bleiben. Denn ein Aus fürs Essen mit Messer und Gabel in der Öffentlichkeit bedeutet das neue Gesetz nicht – das Verbot gilt nicht für “die Verwendung von üblicherweise verwendetem Besteck während der Zubereitung und dem Verzehr von Speisen, insbesondere in Gastgewerbebetrieben”. Und auch  auf öffentlichen Grillplätzen darf man weiter mit einem Messer hantieren.

Weitere Ausnahmen betreffen Messer im Rahmen von Sportausübung, Brauchtumspflege, historischen Veranstaltungen sowie bei Pfadfindern. Aber beispielsweise einen “Hirschfänger” in der Lederhose zum Kirtag mitnimmt, verstößt nicht gegen das Gesetz – das fällt unter Brauchtum. Auch der Verkauf von Messern auf Märkten bleibt erlaubt.

Und, so stellt der Innenminister klar: “Taschenmesser beim Wandern oder das Messer bei der Jagd bleiben natürlich weiterhin erlaubt.”

Wer gegen das Messerverbot verstößt, hat eine Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro oder bis zu sechs Wochen Freiheitsstrafe zu erwarten.

Die Polizei ist jedenfalls berechtigt, im Verdachtsfall die Personen zu durchsuchen.

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