Nach Protesten: Paukenschlag um geplanten Billa an Kärntner See

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Nach Protesten: Paukenschlag um geplanten Billa an Kärntner See

Lange wurde daran geplant, die Wogen in der Bevölkerung gingen hoch und der Gegenwind für den Bauwerber war von Anfang an enorm: Gemeint ist der in Ossiach, unweit des Ossiacher Sees, geplante Billa-Markt. So wurden etwa Unterschriften für ein Volksbegehren gesammelt und die Bauverhandlung ging unter Polizeischutz über die Bühne. Diese Pläne dürften jedoch in ihrer jetzigen Form Geschichte sein: Nach dem negativen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft, was die Betriebsstättengenehmigung betrifft, lässt Billa die Pläne nun fallen.

Begonnen hat es mit dem Baubescheid: Dieser wurde dem Bauwerber von der Gemeinde Ossiach zwar erteilt, nach Einsprüchen von Anrainern wurde dieser Bescheid in weiterer Folge aber vom Landesverwaltungsgericht geprüft. Der die Verhandlung führende Richter bestätigte in seinem Urteil die Ansicht der Bürger, die sich an das Verwaltungsgericht gewandt hatten. Er sieht massive Fehler im Verfahren und Widersprüche zwischen dem erteilten Baubescheid und Aussagen von Vertretern der betreibenden Partei „Billa AG“ zum Projekt in der Verhandlung. Aus diesen Gründen hob er den positiven Baubescheid auf.

Lärmbelästigung ist zu groß

Jetzt gibt es für den Bauwerber den nächsten Rückschlag: Die für den Betrieb notwendige Betriebsstättengenehmigung wurde von der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen nämlich nicht erteilt. Grund für den negativen Bescheid sei, laut Markus Eggerer, Fachgebietsleiter für Gewerberecht und gewerbliches Betriebsanlagenrecht an der BH Feldkirchen, ein medizinisches Gutachten. Diesem liegen Lärmmessungen zugrunde. Aus diesen wurde der Schluss gezogen, dass in den Abendstunden – und zwar in der Zeit von 19 bis 22 Uhr – die Lärmentwicklung für die Anrainer zu groß sei. Konkret geht es um – je nach der Länge der Geschäftsöffnung – Lärm durch den Kundenverkehr sowie durch allfällige Anlieferungen, die bis 22 Uhr durchgeführt hätten werden können.

„Wir haben Billa den negativen Bescheid zugeschickt. Der Bauwerber kann jetzt die Betriebszeiten adaptieren und den Antrag neu einreichen oder er kann das Projekt auch fallen lassen“, sagt Eggerer. Seitens Billa hat man sich anscheinend für die zweite Möglichkeit entschieden. Die Rewe-Presseabteilung gab nämlich bekannt, „dass das genannte Projekt aktuell nicht weiter verfolgt wird.“

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