Jetzt zieht Italien mit Autofahrer-Megastrafen nach

jetzt zieht italien mit autofahrer-megastrafen nach

Am Weg in den Sommerurlaub könnte es teuer für Italien-Reisende werden.

Nach Österreich, wo mittlerweile Raser-Fahrzeuge abgenommen werden können, zieht auch Italien mit scharfen und vor allem hohen Autofahrerstrafen nach.

Seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung Anfang März 2024 geht es in Österreich Rasern an den Kragen: Neben einer erhöhten Geldstrafe kann jetzt auch das Fahrzeug beschlagnahmt werden. Ab Übertretungen von mindestens 60 km/h im Ort und 70 außerhalb ist es den Behörden nun möglich, das Raser-Auto zumindest vorläufig zu beschlagnahmen. Unter Umständen kann der Raser dann auch enteignet und sein Fahrzeug versteigert werden.

Wer im Sommer einen Urlaub in Italien plant, sollte nun aber auch dort mit schärfsten Strafen rechnen, denn die Abgeordnetenkammer hat am Mittwoch einer Reform der Verkehrsgesetze zugestimmt. Aus steht noch das Abnicken durch den Senat, dann heißt es im Frühling und Sommer auch für Österreicher in Italien, die Straßenverkehrsordnung genauestens einzuhalten. “Nulltoleranz” hat die italienische Regierung auf der Straße angekündigt.

Das äußert sich so: Die neue Verkehrsregelung besagt, dass Personen, die während des Autofahrens ohne Freisprecheinrichtung ihr Handy benutzen, mit einer Geldstrafe von bis zu 1.700 Euro belegt werden können. Bei wiederholtem Verstoß steigt die Strafe sogar auf über 2.500 Euro. Darüber hinaus kann der Führerschein für einen Zeitraum von 15 Tagen oder bis zu drei Monaten entzogen werden.

Wenn jemand sein Auto unrechtmäßig auf einem Behindertenparkplatz abstellt, droht eine Geldstrafe von bis zu 990 Euro. Bei Motorrädern oder Mopeds kostet dasselbe Vergehen 660 Euro. Die neuen Regelungen betreffen insbesondere Verstöße wie die Nutzung von Handys am Steuer, das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Geschwindigkeitsüberschreitungen und Falschparken.

Wer mindestens zweimal im Jahr innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, dem droht eine Strafe von über 1.000 Euro und möglicherweise der Führerscheinentzug bis zu 30 Tagen. Hohe Geldstrafen gelten außerdem für Personen, die Bushaltestellen blockieren (von 165 bis 660 Euro). Wer wiederholt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss erwischt wird, dem wird der Führerschein bis zu drei Jahre entzogen.

Die schärften Pläne des Gesetzesentwurfs: Bekommen Drogen- und Alko-Wiederholungstäter ihren Schein schließlich zurück, könnten sie theoretisch gezwungen werden, danach (!) eine Alkoholsperre auf eigene Kosten in ihr Fahrzeug einzubauen. Sie dürften somit nicht einmal mehr fahren, auch wenn sie nur geringe Mengen Alkohol getrunken haben. Und: Bei schweren Fällen wie Fahrerflucht könnte der Führerschein auf Lebenszeit entzogen werden.

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