ÖVP blitzt bei der Justiz ab: Keine Akten zur FPÖ-Finanzaffäre
Die ÖVP ist im von ihr eingesetzten U-Ausschuss zum “Rot-Blauen Machtmissbrauch” mit ihrem Wunsch nach Aktenlieferung zur steirischen FPÖ-Finanzaffäre beim Justizministerium abgeblitzt. Diese Akten hätten nämlich “ausschließlich Handlungen von Landes- und Gemeindeorganen” zum Gegenstand, wie es in einem der APA vorliegenden Schreiben an den Vorsitzenden, Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP), heißt. Damit seien sie nicht vom Untersuchungsgegenstand umfasst.
Die Volkspartei begehrte vom grünen Koalitionspartner geführten Ressort Akten und Unterlagen zu den Ermittlungen zur Finanzaffäre der FPÖ Steiermark. Weil der Untersuchungsgegenstand hinsichtlich staatsanwaltlichem Handeln aber explizit auf mit der SPÖ oder der FPÖ verbundene, der Bundesvollziehung zurechnende Personengruppen beschränkt ist, holte sich die Volkspartei eine Abfuhr, wie die Begründung in dem Schreiben sinngemäß lautet.
“Verfassungsrechtlich problematisch”
Zudem nennt das Ressort einen Punkt des Einsetzungsverlangens in dem Schreiben gar “verfassungsrechtlich problematisch”. Nämlich die Frage, ob der SPÖ oder der FPÖ nahestehende natürliche oder juristische Personen etwa durch die COVID-Finanzierungsagentur (COFAG) “aus unsachlichen Gründen” bevorzugt behandelt worden sind. Dazu seien beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) derzeit zwei Anträge anhängig, die sich auch mit dieser Frage befassen. Daher sehe man sich im Hinblick auf die angeforderten Akten und Unterlagen veranlasst, “die Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs abzuwarten”, wie es in dem Schreiben an Sobotka heißt.
Der U-Ausschuss zum “Rot-Blauen Machtmissbrauch” wird von der Volkspartei alleine getragen. Aufgeklärt werden soll, ob zwischen 2007 und 2020 öffentliche Gelder im Bereich der Vollziehung des Bundes durch SPÖ- oder der FPÖ-Regierungsmitglieder oder ihnen unterstellten Mitarbeitern aus sachfremden Motiven zweckwidrig verwendet wurden.
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