Ex-ÖFB-Star wegen Stalking zu Haftstrafe verurteilt

Während seiner Karriere feierte der Ex-Kicker auf dem Rasen zahlreiche Erfolge, wurde Meister sowie Cupsieger und lief viele Male für das Nationalteam auf. Doch nach dem Ende seiner aktiven Zeit geriet er privat in eine “totale Krise”.

So versuchte der der frühere Bundesliga-Star am Montag vor dem Richter in Graz jedenfalls seine Vergehen zu rechtfertigen. Monatelang soll er seine Ex-Frau verfolgt und sie bedroht haben. Die Details haben es laut “Kleiner Zeitung” in sich: Zerstörte Möbel, Kartons mit zerschnittener und obszön beschmierter Kleidung vor der Wohnungstür, obszöne E-Mails und 500 Anrufe, 32 davon an nur einem Tag.

Gedroht, “den Schädel einzuschlagen”

Darüberhinaus sei er seiner Ex einmal eine halbe Stunde lang mit dem Auto nachgefahren. Ihrem neuen Partner soll er gedroht haben, “den Schädel einzuschlagen”.

Für ihn sei “einfach alles zusammengebrochen”, als seine Frau ihn mitsamt den Kindern verlassen hatte, erklärte der Ex-Kicker am Montag vor Gericht. “Ich habe es nicht verkraftet. Ich habe mich selber verloren.”

ex-öfb-star wegen stalking zu haftstrafe verurteilt

Gericht Graz

Verhalten verharmlost, dann Tränen

Mittlerweile gehe es ihm zwar wieder gut – der gefallene Star befindet sich in Gesprächstherapie bei der Männerberatungsstelle und stimmte schon vor der Verhandlung der Bewährungshilfe zu –, dennoch versuchte er vor Gericht sein Verhalten zu verharmlosen. Die Verfolgung per Auto habe ja gar keine 30 Minuten gedauert, außerdem: “Ich wollte ihr nur etwas geben.”

Dem ohne Anwalt erschienenen Angeklagten legte sogar der Richter eine Rutsche, damit sein Geständnis die strafmildernde Wirkung nicht verliert: “Ich brauche etwas, was sich irgendwie nach Reue anhört.” Daraufhin beteuerte er: “Sicher war das nicht in Ordnung. Ich stehe zu dem, was ich getan habe.” Die Beziehung zu seinen Kindern sei mittlerweile zerrüttet, wie der Mann unter Tränen erzählte.

Nur knapp Haft entgangen

Weil er mit seinen üblen Handlungen auch nach den ersten Anzeigen seiner Ex-Gattin weitergemacht hatte, schrammte er nur hauchdünn an einem Haftantrag vorbei. Auch der Anwalt der Frau warnte, dass derart lange andauernde Stalking-Handlungen zu Gewalt bis hin zu Femiziden ausufern könnten.

Schlussendlich bekam der Ex-Teamspieler eine saftige Geldstrafe von 9.000 Euro, vier Monate bedingte Haft, Schadenersatz von 600 Euro sowie die Prozesskosten aufgebrummt (nicht rechtskräftig). Außerdem muss er Bewährungshilfe und ein verpflichtendes Anti-Gewalttraining absolvieren. Vorbei ist die Sache für ihn noch nicht, denn die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens und das Besuchsrecht für die Kinder muss noch ausgehandelt werden. Der Richter appellierte an den 38-Jährigen: “Lassen Sie ihre Gattin in Ruhe.”

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