Erstmals seit der Pleite: Benko in Innsbruck vor Gericht erschienen

erstmals seit der pleite: benko in innsbruck vor gericht erschienen

Erstmals seit der Pleite: Benko in Innsbruck vor Gericht erschienen

Nach der Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen von Signa-Gründer René Benko im März ist die erste Prüfungstagsatzung Mittwochvormittag am Landesgericht Innsbruck gestartet. Ein Paukenschlag erfolgte noch vor der nicht öffentlichen Verhandlung: Benko erschien persönlich vor Gericht. Es war der erste öffentliche Auftritt des 46-Jährigen seit der finanziellen Schieflage der Immobiliengruppe und den Insolvenzen von zahlreichen Signa-Gesellschaften.

Der Unternehmer, mit Anzug und Krawatte, gab sich vor den zahlreichen anwesenden Journalisten, Fotografen und Kamerateams schweigsam. Fragen wollte er nicht beantworten, sondern eilte in Begleitung seines Anwaltes in den Gerichtssaal. Benko hatte von Gesetzes wegen eigentlich nicht persönlich zu der Tagsatzung in seiner Heimatstadt erscheinen müssen. Zuletzt war aber davon ausgegangen worden, da er sich für den ebenfalls am Mittwoch stattfindenden parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Wien eben wegen des Gerichtstermins in Innsbruck hatte entschuldigen lassen.

Video: Warum wird gegen Benko ermittelt

Seitens der Gläubiger waren gegen den 46-Jährigen Forderungen in dreistelliger Millionenhöhe geltend gemacht worden. Das Konkursverfahren bezieht sich auf das Beratungsunternehmen Benkos und sein sämtliches Privatvermögen, auch jenes im Ausland.

Eigenantrag im März

Bei der Tagsatzung wurde eine „erste Bestandsaufnahme“ durchgeführt, so Birgit Fink, Sprecherin des Landesgerichts Innsbruck. Das heißt: Wie viel an Aktiva und Passiva bzw. an Verbindlichkeiten ist vorhanden. Wie viel besteht an Forderungen und wie viel davon wird anerkannt. Der Eröffnung des Konkursverfahrens war Anfang März ein Insolvenz-Eigenantrag von Benko als Unternehmer vorausgegangen. Damit hatte der Tiroler Immobilieninvestor seine Zahlungsunfähigkeit eingeräumt. Dem Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung war indes kein Sanierungsplanantrag beigelegt worden. Somit wurde ein Sanierungsverfahren vorerst abgelehnt. Ein solcher Sanierungsplanantrag mit dem Anbot einer entsprechenden Quote kann aber von Benko im Laufe des Konkursverfahrens noch eingebracht werden.

Fragen rund um Privatstiftungen

Das Konkursverfahren bezieht sich laut dem Kreditschutzverband KSV1870 auf das Beratungsunternehmen Benkos und sein sämtliches Privatvermögen, auch jenes im Ausland. Insolvenz- bzw. Masseverwalter Andreas Grabenweger muss jedenfalls feststellen, ob das Beratungsunternehmen „ohne weitere Nachteile für die Gläubiger fortgeführt werden kann“. Im Rahmen des Konkursverfahrens dürfte zudem auch die Rolle des Tirolers in Privatstiftungen zu klären sein. Nachdem Stiftungen eigene Rechtspersönlichkeiten seien, werden diese „nicht dem Vermögen Benkos zugeordnet“ und fallen damit nicht in das Massevermögen, hatte das Landesgericht im März gegenüber der APA mitgeteilt. Sollte er jedoch etwa Begünstigter der Ausschüttungen einer Stiftung sein, würde es sich anders verhalten. Wenn sich seine dahingehende Rolle oder etwa jene von Familienmitgliedern in der Vergangenheit geändert hätte, bestehe die Möglichkeit, dies anzufechten.

Bereits Mitte Februar hatte es in Innsbruck eine Verhandlung in Sachen Benko gegeben: Damals fand eine sogenannte Insolvenzeröffnungstagsatzung nach einem eingebrachten Insolvenzantrag der Finanzprokuratur als Anwältin der Republik Österreich gegen den Signa-Gründer statt. Benko erschien damals nicht persönlich. Einer Entscheidung des Gerichts kam der Unternehmer dann rund einen Monat später schließlich mit dem Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens quasi zuvor.

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