Download von www.picturedesk.com am 15.04.2024 (13:54). ILLUSTRATION – 06 July 2022, Bavaria, Augsburg: A young man types a WhatsApp message on a smartphone. Voice messages, on the other hand, cause frustration for some recipients. Others are happy about the personal message. (to dpa “Not another voice message?”) Photo: Karl-Josef Hildenbrand/dpa – 20220706_PD18104 – Rechteinfo: Rights Managed (RM)
Die vor allem von der ÖVP geforderte Überwachung der Messengerdienste soll in einem ersten Schritt die Metadaten betreffen.
Die ÖVP fordert die Überwachung von Messengerdienste wie WhatsApp oder Signal. Diese Überwachung soll im ersten Schritt bei den Metadaten erfolgen. Dafür ist aber eine Anpassung der auf Grundlage des Telekommunikationsgesetzes bestehenden Verordnung zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs nötig, heißt es am Montag auf Anfrage der APA aus dem Innenministerium.
Für die Strafprozessordnung ist bereits jetzt die “Auskunft über Daten einer Nachrichtenübermittlung” geregelt. Sie soll als Vorbild dienen, denn die dort verwendeten Begriffe sollten den im Telekommunikationsgesetz verwendeten Begriffe angepasst werden. So lautet zumindest die Forderung des Innenministeriums.
Dann soll es möglich sein, die Metadaten abfragen zu können. Dabei geht es aber nicht etwa um den Inhalt, der über die Messengertexte versandt wird, sondern wer mit wem kommuniziert. Zuletzt hatte sich Justizministerin Alma Zadic von den Grünen auch offen für neue Möglichkeiten gezeigt, wobei die rote Linie eines “Bundestrojaners” nicht überschritten werden darf.
Diese rote Linie wurde vom Verfassungsgerichtshof gezogen. So soll es etwa ein Aufspielen von Schadsoftware und mögliche Sicherheitslücken nicht geben. Die Forderung kam erneut aufgrund der Spionageaffäre rund um den ehemaligen Verfassungsschützer Egisto Ott auf.
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