Anrainer sauer: "Gestank zieht bis in City St. Pölten"

Foto von links nach rechts: Barbara Hochschorner, Wilhelm Maurer, Karl H. Hochschorner, Jürgen Komma, Christina Engel-Unterberger

Nachdem die Geruchsbelästigung im St. Pöltner Westen kürzlich einen neuen Höhepunkt erreicht hatte, zog der Gestank nun auch bis in die Innenstadt.

Über die Osterfeiertage habe die Geruchsbelästigung in St. Pölten einen neuen Höhepunkt erreicht. Auch in der vergangenen Woche hatte der Gestank angehalten und “ist am Donnerstag bis in die Innenstadt von St. Pölten vorgedrungen”, heißt es seitens der Plattform “Landeshauptstadt-Luft”.

Die betroffenen Anrainer kämpfen nun mutig für ihre Rechte. Allen voran Bewohner im Westen der Landeshauptstadt wie Barbara und Karl Hochschorner, deren Leben durch den penetranten Gestank massiv beeinträchtigt werde. Die Situation ist prekär: „Arbeiten im Freien, Freizeitgestaltung im eigenen Garten, Treffen mit Familie und Freunden sind stark beeinträchtigt, teilweise unmöglich“, erklärt Barbara Hochschorner. Die Geruchsbelästigung durch die Abfallanlagen am Ziegelofen dringe sogar bis in die Häuser.

Doch die Initiativen der Verantwortlichen, die Situation zu verbessern, würden bisher keine Wirkung zeigen. Der Betreiber der Deponie wird von den Anrainern wegen mangelnder Maßnahmen zur Vermeidung der Geruchsbelästigung kritisiert: „Die Verantwortung des Betreibers beschränkt sich auf das Nötigste, um Gewinne zu maximieren und Kosten zu minimieren.” Auch die Rolle der Stadt St. Pölten und des Landes Niederösterreich wird hinterfragt. Durch den Verkauf der Reststoffdeponie habe die Stadt die Entwicklung ermöglicht, ohne Rücksicht auf die Konsequenzen.

Um ihre Rechte zu verteidigen, haben die Anrainer den Verein “Landeshauptstadt-Luft” gegründet. Wilhelm Maurer und Jürgen Komma, ebenfalls Anwohner und Vorstandsmitglieder des Vereins, betonen die Notwendigkeit, juristisch gegen den Gestank vorzugehen.

Die Plattform kooperiert nun auch mit einer anerkannten Umweltorganisation, um zumindest Parteistellung zu erlangen.

“In einer mündlichen Verhandlung am 9. April 2024 hatten die Beschwerdeführer die Möglichkeit, ihre Situation vor dem Landesverwaltungsgericht darzulegen. Dabei bestätigte die Vertreterin der Behörde, dass die Geruchsbelastung weiterhin über den Zielwerten liegt. Die Entscheidung über die Zuerkennung der Parteistellung an die Umweltorganisation wird bis spätestens August 2024 schriftlich vorliegen”, so die Plattform.

Wilhelm Maurer, Obmann des Vereins “Landeshauptstadt-Luft”, beklagt vor allem die langen Wartezeiten: „Es ist frustrierend, dass wir monatelang warten müssen, um zu erfahren, ob wir als Betroffene vor Gericht überhaupt eine Stimme haben. Diese Hinhaltetaktik ist eine Zumutung für uns und alle Anrainer, die täglich unter der Geruchsbelästigung leiden“. Jürgen Komma, ebenfalls im Vorstand des Vereins, ergänzt: „Es ist enttäuschend, dass wir trotz eindeutiger Beweise für die anhaltende Geruchsbelästigung immer noch um unsere Parteistellung kämpfen müssen. Die Zeit, die wir hier verlieren, könnte genutzt werden, um konkrete Maßnahmen gegen den Gestank zu setzen und die Lebensqualität der Anrainer zu verbessern.“

Die Verhandlung vor dem Landesverwaltungsgericht habe also gemischte Reaktionen hervorgerufen und die Anrainer hoffen weiterhin auf eine faire Entscheidung und die Möglichkeit, als Betroffene gemeinsam mit der Umweltorganisation Parteistellung zu erlangen.

Die Grünen engagieren sich sowohl auf lokaler als auch auf Landesebene. Stadträtin Christina Engel-Unterberger: „Wir unterstützen vor Ort durch Anfragen nach dem Umweltinformationsgesetz, Vernetzung mit Umweltorganisationen und Unterschriftensammlungen.“ Finanzielle Hilfe leistet der Grün-Alternative Verein zur Unterstützung von Bürger:inneninitiativen (BIV), der sich aus freiwilligen Gehaltsabzügen der grünen Nationalratsabgeordneten finanziert. Elisabeth Götze, Nationalratsabgeordnete der Grünen, betont: „In Fällen wie diesem, in denen es um den Schutz der Umwelt und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger geht, ist es unerlässlich, dass finanzielle Mittel für Anwälte und Sachverständige zur Verfügung stehen. Der BIV spielt eine wichtige Rolle dabei, dass auch Bürgerinitiativen mit begrenzten Mitteln Zugang zum Rechtssystem haben und ihre Anliegen wirksam vertreten können.“

Wilhelm Maurer und Jürgen Komma, Obleute des Vereins Landeshauptstadt-Luft, zeigen sich entschlossen, weitere Schritte zu setzen: „Wir prüfen nun auch die Einschaltung der Volksanwaltschaft. Es kann nicht sein, dass die Lebensqualität in einer Landeshauptstadt weiter unter derartigem Gestank leiden muss!“

Obwohl das Land NÖ als Behörde für die Geruchsbelästigung zuständig sei, habe Bürgermeister Matthias Stadler (SP) intensiv mit der Stadtverwaltung für eine Lösung für die Menschen vor Ort gekämpft, heißt es seitens der Stadt St. Pölten auf “Heute”-Anfrage. Dazu konnte im Vorjahr schlussendlich ein Vertrag aufgesetzt werden, der den Betreiber zum Bau einer Halle mit Abluftreinigung verpflichtet. Die entsprechenden zeitlichen Fristen dazu laufen bereits, bei Nichteinhaltung kann es zu Strafzahlungen kommen.

“Die Anlagen werden konsensgemäß betrieben”, betont Geschäftsführer Johannes Zöchling. Es seien Maßnahmen erarbeitet und bereits teilweise erfolgreich umgesetzt worden.

“Wir haben die Angelegenheit selbst in die Hand genommen und können nun die rechtliche Grundlage für eine Reduktion der Geruchsbelästigung vorlegen”, hält Bürgermeister Matthias Stadler fest.

Gemeinsam mit der Firma Zöchling als Deponiebetreiber konnte eine Lösung erarbeitet werden, um die Geruchsbelästigung im Gebiet um den Nadelbach und den Kaiserwald zu reduzieren. “Aus Expertenkreisen wurde uns immer wieder bestätigt, dass nur eine bauliche Einrichtung hier Abhilfe schaffen kann”, weiß Bürgermeister Stadler. Daher will die Stadt dem Deponiebetreiber nun ein angrenzendes Grundstück mit 8.500 m² Fläche verkaufen, auf dem dieser dann eine Halle samt Abluftreinigung errichten soll. Restmüll soll künftig in der Regel auch nur mehr dort abgeladen und zwischengelagert werden.

Innerhalb der nächsten acht Monate nach beidseitiger Vertragsunterzeichnung muss der neue Grundstückseigentümer dann ein entsprechendes Projekt einreichen und nach Bewilligung rasch mit dem Bau beginnen.

Sollten die gesetzten Fristen zur Umsetzung baulicher Maßnahmen nicht eingehalten werden und sich die Geruchsbelästigung nicht verbessern, sind Pönalzahlungen vorgesehen. Weiters würden dann zusätzliche, vertraglich festgelegte Maßnahmen fällig.

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