Der Angeklagte musste in Wr. Neustadt vor Gericht.
Wegen des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung musste sich ein 42-Jähriger vor Gericht in Wr. Neustadt verantworten.
Wegen des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung musste ein 42-Jähriger am Dienstag am Gericht Wr. Neustadt auf die Anklagebank.
Der in Österreich wohnhafte montenegrinische Staatsbürger war in der Adventzeit am 16. Dezember 2023 nach einem Lokalaufenthalt mit 1,06 Promille im südlichen NÖ auf der A2 Richtung Graz unterwegs gewesen.
Mit einem Porsche Cayenne soll er in einem Abschnitt der A2 120km/h statt der erlaubten 80 km/h gefahren sein, nach einem Blick aufs Handy fuhr der bereits vierfach vorbestrafte Lenker auf einen Skoda Fabia auf. “Ich hab zu spät gebremst”, so der Angeklagte vor Gericht.
Im Skoda saßen zwei Frauen aus dem Bezirk Neunkirchen, die nach einer Weihnachtsfeier (nüchtern) auf dem Heimweg waren. Die beiden Frauen wurden schwer verletzt, ein Opfer erlitt eine Nasenbeinfraktur. Die Lenkerin war fünf Wochen arbeitsunfähig.
Die Schadenersatzforderung von insgesamt 4.000 € akzeptierte der Angeklagte. Das Urteil: Zwölf Monate Haft, davon vier unbedingt (nicht rechtskräftig).
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