Anschlag geplant: Terror-Teenie verurteilt

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Anschlag geplant: Terror-Teenie verurteilt

Er hatte das Messer bereits eingesteckt, den Wiener Hauptbahnhof schon betreten – in letzter Sekunde entschied sich der damals 16-Jährige aber um, stach nicht wahllos auf Menschen ein. Seine islamistische Gesinnung bringt ihn aber trotzdem vors Wiener Landesgericht. Wo er sich in seinem kurzen Prozess sehr wortkarg zeigt. Das Urteil macht klar: In einem Monat wird der Terror-Teenie wieder enthaftet.

Wie einst der Wien-Attentäter vom 2. November 2020 Kujtim F. postete ein 16-Jähriger kurz vor seinem geplanten Anschlag stolz ein Foto: Am 11. September 2023 marschierte er mit einem Messer in den Wiener Hauptbahnhof, um dort im Namen des IS Ungläubige niederzustechen.

IS-Flagge auf Tafel gezeichnet

Wie es dazu kam, schildert die Staatsanwältin im Wiener Landesgericht ausführlich: Anfang 2023 begann der jetzt 17-Jährige den Islam zu praktizieren, radikalisierte sich in Folge im Internet – wie es so oft der Fall ist. Er fing an auf TikTok, Instagram und Telegram IS-Propaganda zu teilen, schickte auch Kampfgesänge und Videos von Selbstmordattentätern an Mitschüler. „Er hat in seiner Schulklasse die IS-Flagge auf der Tafel veröffentlicht“, so die Anklägerin.

Waffenkauf in den Tagen vor geplantem Anschlag scheiterte

Diese Radikalisierung nimmt ihren Höhepunkt ein paar Tage vor dem 11. September letzten Jahres. Der Jugendliche versuchte, mit 500 Euro eine Waffe zu kaufen – er war aber zu jung. Also rüstete er sich mit Fahrradhandschuhen, einem T-Shirt in Tarnfarben, einem Gilet mit abgeschnittenen Kopfhörerkabeln – das sollte eine Bombenjacke imitieren – und einem Messer aus. So fuhr er mit der U-Bahn auf den Wiener Hauptbahnhof. „Im Endeffekt ist es ein riesiges Glück, dass ihn sein Mut verlassen hat. Sonst würden wir hier wegen etwas ganz anderem sitzen.“

Denn der geplante Anschlag ist nicht gegenständlich in seinem heutigen Prozess. Die Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren ein, der damals 16-Jährige trat schließlich selbstständig vom Versuch zurück. Es bleiben aber dennoch die zahlreichen Postings und Nachrichten des Angeklagten, die ihn zu einem Mitglied der terroristischen Vereinigung IS machen. Vor dem Jugendschöffengericht drohen ihm fünf Jahre Haft.

Nicht sinnvoll, plädiert Verteidiger Rudolf Mayer. Durch eine lange Gefängnisstrafe würde sich die radikale Gesinnung bloß verfestigen. Zu der sich der 17-Jährige geständig verantwortet. „Wie sind Sie da drauf gekommen?“, will die Richterin wissen. Der Angeklagte zeigt sich wortkarg: „Social Media“ – „Denken Sie immer noch so?“ – „Nein.“ – „Was hat Sie zum Umdenken bewegt?“ – „Derad“. Ein Deradikalisierungsprogramm, an dem er in der Untersuchungshaft teilnahm.

Platz in Wohngemeinschaft bereits organisiert

Seine Verteidiger Rudolf Mayer und David Jodlbauer hätten für ihren Mandanten bereits einen Platz in einer sozial-pädagogischen Wohngemeinschaft organisiert, sollte eine teilbedingte Strafe beschlossen werden. Und so ist es auch: Wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation fasst er 24 Monate aus – davon muss er acht Monate im Gefängnis sitzen. Fast sieben sitzt er bereits in Untersuchungshaft, das wird angerechnet. Weiters muss er sich einer Einzeltherapie unterziehen.

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