Leinenpflicht an der Birs bleibt bestehen
Der Regierungsrat und das Kantonsgericht Basel-Landschaft sind auf die Beschwerden gegen die Hundeleinenpflicht an der Birs während der Brut- und Setzzeit nicht eingetreten.
An der Birs gilt während der Brut- und Setzzeit die Hundeleinenpflicht.
In beiden Basel gilt vom 1. April bis zum 31. Juli im Wald, an Waldrändern und auf angrenzenden Wiesen eine Leinenpflicht. In Aesch gilt die Pflicht auch am Birsufer. Dies gefällt nicht allen: In einer Petition forderte eine Reinacherin: «Die Leinenpflicht soll ab sofort wieder aufgehoben werden.» Die Gemeinde hat nun mitgeteilt, dass sie nicht auf dieses Anliegen eingehe.
«Die durch den Gemeinderat Aesch verfügte und ausgeschilderte Hundeleinenpflicht an der Birs während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 31. Juli ist rechtens und bleibt bestehen», ist im Schreiben zu lesen.
Die Petition gegen die Leinenpflicht sei zur Kenntnis genommen und beantwortet worden, so die Gemeinde. Der Gemeinderat hält an der Hundeleinenpflicht an der Birs während der Brut- und Setzzeit fest und bedankt sich bei allen, die ihren Teil zu einem guten Nebeneinander von Natur und Freizeitnutzung an der Birs beitragen.
Gestartet hatte die Petition eine Hundehalterin aus der Nachbarsgemeinde Reinach, wie die Gemeinde Aesch auf Anfrage dieser Redaktion mitteilt. Die Petition unterschrieben haben 325 Personen.
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