Weil Abtreibung zu teuer war, griff Paar zu illegalem Medikament
Ein legaler Schwangerschaftsabbruch war zu teuer, deshalb entschied sich ein kosovarisches Ehepaar für einen illegalen Weg.
Ein Ehepaar wollte ein ungeborenes Kind nicht behalten. Der Mann muss nun in Haft.
Ein Ehepaar aus dem Kosovo entschied sich, eine Schwangerschaft abzubrechen. Den Schwangerschaftsabbruch im Frauenspital durchzuführen, wäre zu teuer gewesen.
Deshalb nahm die Frau ein Medikament ein, das in der Schweiz nicht zulässig ist und dann zu schweren Komplikationen führte.
Medikament führte zu Notoperation
Sie meldeten sich beim Frauenspital, das ihnen mitteilte, dass eine notwendige Voruntersuchung nur gegen eine Vorauszahlung von 800 Franken durchgeführt werden würde. Diese Forderung ergab sich daraus, dass das Paar aufgrund finanzieller Schwierigkeiten auf der schwarzen Liste der Krankenkassen geführt wurde. Da ihnen die finanziellen Mittel fehlten, konnten sie die geforderte Summe nicht aufbringen.
Während eines Besuchs in seiner Heimat erfuhr der 35-jährige Ehemann von einer Freundin von einem Medikament, das die Schwangerschaft abbrechen könnte. Dieses Medikament war allerdings in der Schweiz nicht zugelassen. Nach einer Absprache mit seiner Frau entschieden sie sich, diesen kostengünstigeren Weg zu gehen. Leider führte die Einnahme des Medikaments zu schwerwiegenden Komplikationen, die eine Notoperation notwendig machten. Im Zuge der medizinischen Behandlung wurde die illegale Einnahme des Medikaments aufgedeckt, schreibt die «Luzerner Zeitung».
Mann wurde zu Haft- und Geldstrafe verurteilt
Der Mann wurde daraufhin wegen illegalen Schwangerschaftsabbruchs angeklagt. Sowohl er als auch seine Frau waren der Meinung, dass sie das Recht hätten, die Schwangerschaft gemeinsam zu beenden. Das Luzerner Kriminalgericht bezeichnete dieses Missverständnis als «vermeidbaren Rechtsirrtum» und verurteilte den Mann zu einer Haftstrafe von acht Monaten sowie zur Übernahme der Verfahrenskosten in Höhe von 8500 Franken. Das Gericht würdigte dabei sein reumütiges und kooperatives Verhalten und empfand die Strafe als angemessen.
Normalerweise hätte der illegale Schwangerschaftsabbruch einen automatischen Landesverweis zur Folge. Aufgrund der langjährigen Integration der Familie in der Schweiz und der Tatsache, dass der Mann als gut integriert galt, wurde aus Härtefallgründen von einem Landesverweis abgesehen. Der Ehemann, der fliessend Deutsch spricht und den Familienunterhalt sichert ohne Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen, erhielt somit eine letzte Chance, seine zukünftige Einhaltung der schweizerischen Gesetze unter Beweis zu stellen. Das Urteil wurde als rechtskräftig erklärt.