Nach dem Kiffen Auto fahren: So lange sollten Autofahrer warten
Cannabis-Legalisierung und Straßenverkehr – das ändert sich für Autofahrer
Cannabis im Verkehr
Nach dem Kiffen Auto fahren: So lange sollten Autofahrer warten
Cannabis und Autofahren: Eine riskante Kombination im Straßenverkehr. Denn was passiert, wenn sich Autofahrer nicht an die aktuelle Gesetzeslage halten, ist klar definiert.
Die potenziellen Gefahren von Drogenkonsum am Steuer sind vielen Autofahrern bekannt: verminderte Geschwindigkeitswahrnehmung, Missachtung von Ampelsignalen und mangelnde Aufmerksamkeit gegenüber beispielsweise Fußgängern.
Angesichts dieser Risiken verwundert es nicht, dass auf das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis strenge Strafen stehen. Kiffen am Steuer gefährdet nicht nur die Sicherheit des Fahrers, sondern auch die der anderen Verkehrsteilnehmer.
Cannabis am Steuer: Gefahren, Grenzwerte und rechtliche Konsequenzen
Die Wirkung von Cannabis auf den menschlichen Körper kann vielfältig sein: von Euphorie über Zeitverzerrung bis hin zu Halluzinationen. Wie bei Alkohol am Steuer richtet sich die Strafverfolgung nach dem Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) im Blut, wie der Bußgeldkatalog erklärt. Die meisten deutschen Gerichte orientierten sich bis vor einigen Wochen an einem Grenzwert von einem Nanogramm THC pro Milliliter Blut. Wie der „ADAC“ berichtet, wurde der Grenzwert am 28. März von einem auf 3,5 Nanogramm erhöht.
Die Strafe für Autofahrer, die unter Einfluss von Cannabis erwischt werden, variieren je nach Häufigkeit des Verstoßes. Der Bußgeldkatalog zeigt auf: Ersttäter können mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Wiederholungstäter werden strenger bestraft, wobei auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) weiterhin angeordnet werden kann.
Die Sanktionen bewegen sich bei Wiederholungstätern zwischen 1000 und 1500 Euro, ebenfalls zwei Punkten in Flensburg sowie einem Fahrverbot von drei Monaten. Das Autofahren kann unter dem Einfluss von Cannabis unter bestimmten Bedingungen jedoch auch als Straftat angesehen werden. Neben dem Entzug der Fahrerlaubnis können dann auch Freiheitsstrafen verhängt werden, so der Bußgeldkatalog.
Speichel, Urin & Co.: So lange ist THC nachweisbar
Die Frage, wann das Autofahren nach dem Cannabiskonsum wieder sicher ist, ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab, berichtet „anwalt.de“. Zu diesen Faktoren zählt beispielsweise die Häufigkeit und Menge des Konsums. Als Faustregel gilt, dass mindestens 24 Stunden vergehen sollten, bevor sich Autofahrer wieder hinter das Lenkrad begeben. Einen Ansatz darüber, wie lange THC im Körper – nach Konsum – noch nachweisbar ist, zeigt der Bußgeldkatalog auf:
Nachweisbarkeit von THC bzw. THC-COOH in: | einmaliger Konsum | gelegentlicher Konsum | regelmäßiger Konsum |
---|---|---|---|
Speichel | weniger als 24 Stunden | weniger als 24 Stunden | weniger als 24 Stunden |
Urin | 2 bis 3 Tage (THC-COOH) | 2 bis 4 Tage (THC-COOH) | 5 bis 14 Tage (THC-COOH); bei chronischem Missbrauch auch 2 Wochen bis 3 Monate |
Blut | 6 bis 24 Stunden (THC) 2 bis 3 Tage (THC-COOH) | mehr als 24 Stunden (THC) | mehrere Tage (THC-COOH) |
Haare | abhängig von der Haarlänge | abhängig von der Haarlänge | abhängig von der Haarlänge |
Unterschieden wird hierbei in THC und THC-COOH. Der aktive THC-Wert gibt an, wann zuletzt Cannabis konsumiert wurde. Der THC-COOH-Wert gibt an, wie häufig Cannabis konsumiert wurde.
THC im Blut: Diskussion um Grenzwerte, Fahreignung und Abbauprozesse
Die Debatte um den angemessenen Grenzwert für THC im Blut und die damit verbundenen Strafen ist intensiv. Einige Beteiligten, darunter auch ein Rechtsmediziner, argumentierten, dass der derzeitige Grenzwert von einem Nanogramm zu niedrig sei und die Fahreignung nicht angemessen widerspiegle. Die Gerichte hingegen vertreten die Ansicht, dass selbst gelegentlicher Cannabiskonsum die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könne.
Trotz dessen wurde der Grenzwert auf 3,5 Nanogramm erhöht. Mit einem Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml THC Blutserum wurden die Grenzen nach Einschätzung des ADAC ausgereizt. Auch nach der Gesetzesänderung ist der ADAC der Ansicht, dass Personen, die unter der Wirkung von Cannabis stehen, kein Kraftfahrzeug führen sollen.