„Die Ampel rüttelt an den Fundamenten unserer Gesellschaft“

IPPEN.MEDIA-Interview

„Die Ampel rüttelt an den Fundamenten unserer Gesellschaft“

Unions-Fraktionsvize Andrea Lindholz ist besorgt über gesellschaftspolitische „Ideologie-Projekte“ der Ampel. Die Schmerzpunkte erklärt sie im Interview.

Berlin – Schuldenbremse, Außenpolitik, marode Infrastruktur: An vielen Fronten steht die Ampel-Koalition unter Druck. Doch die Union sieht ein riesiges weiteres Problemfeld – just dort, wo sich SPD, die Grünen und die FDP ausnahmsweise einig sind: in der Gesellschaftspolitik. Fraktionsvize Andrea Lindholz (CSU) erklärt im Interview mit unserer Redaktion ihre Sorgen. Aus ihrer Sicht geht es bei Themen wie Elternschaft, Selbstbestimmungsgesetz und Verantwortungsgemeinschaft um nicht weniger als um die „Fundamente unserer Gesellschaft“. Dabei beruft sich die Unterfränkin auch auf ihre eigene Berufserfahrung als Rechtsanwältin.

Frau Lindholz, Sie sind zuletzt häufig hart mit der Ampel-Koalition ins Gericht gegangen – etwa beim Selbstbestimmungsgesetz, das eine „Vollkatastrophe“ beinhalte. Was regt Sie an diesem und anderen Projekten so auf?

Die Ampel will mit ihren gesellschaftspolitisch-ideologischen Projekten das Land umkrempeln – dabei bildet sie mit ihren aktuellen Umfragewerten bei Weitem nicht einmal die Mehrheit im Land ab. Das heißt, eine Minderheit stülpt einer Mehrheit eine Vielzahl neuer Gesetze über – die tiefgreifende Veränderungen mit sich bringen. Das betrifft etwa beim Abstammungsrecht auch die Frage: Wofür stehen wir, wo kommen wir her, welche grundsätzlichen Werte vertreten wir? Die Menschen stehen nicht hinter diesen Projekten und sie bilden auch nicht eine „veränderte Gesellschaft“ ab.

Tatsächlich scheint der gesellschaftliche Aufschrei über Fragen wie Abstammungs-, Elternschaftsrecht und Co. – jedenfalls medial – eher überschaubar.

Aber die Auswirkungen für unsere Gesellschaft werden wir noch in vielen Jahren oder Jahrzehnten spüren. Die Beliebigkeit, die hier an jeder Stelle Einzug halten soll, finde ich katastrophal. Nirgendwo richtet die Ampel so viele Kollateralschäden an wie im Bereich gesellschaftspolitischer Themen. In Finanzfragen sind Auswirkungen sofort schwarz auf weiß sichtbar. Nicht aber die Folgen dessen, was hier stattfindet.

„Skurrile“ Ampel-Reform bei der Elternschaft? „Es mangelt an Ernsthaftigkeit“

Die Ampel will zum Beispiel gleichgeschlechtlichen Paaren neue Optionen bei der Elternschaft geben – der zweite rechtliche Elternteil soll künftig vereinbart werden können. Was ist daran aus Ihrer Sicht falsch?

Der größte Kritikpunkt ist, dass die biologische Abstammung in Zukunft rechtlich eine untergeordnete Rolle spielen soll. Wir haben bislang eine klare Zuordnung zu Mutter und Vater. Nun soll die Mutter vor der Zeugung des Kindes eine Vereinbarung schließen können, die jemand anderen als den biologischen Vater oder den Ehemann als Vater bestimmt. Ich überspitze jetzt – aber prinzipiell könnte eine Frau vereinbaren, den Nachbarn mit allen Rechten und Pflichten zum rechtlichen Vater zu machen, wenn der eigene Ehemann keine Kinder mehr haben möchte. Der biologische Vater und sogar der Ehemann lässt sich von Anfang an „wegvereinbaren“. Das ist an Absurdität nicht zu überbieten. Wenn ein Ehepartner über sein gesamtes Vermögen verfügen will, kann er das nach dem BGB nur mit Zustimmung des Ehegatten, aber hier soll ein Kind ohne Zustimmung des Ehegatten ausgetragen werden können.

Wie erkennt ein älteres Kind am Ende noch, von wem es abstammt?

CSU-Politikerin Andrea Lindholz.

Solche Vereinbarungen könnten – abseits der Zuspitzungen – aber durchaus einfach die gelebte Realität in den Familien abbilden.

Aber das Skurrile an der Elternschaftsvereinbarung ist, dass sie nur drei Jahre gelten soll und widerrufen werden kann, solange kein Kind gezeugt ist. Dann ist alles Vereinbarte hinfällig. Es mangelt meines Erachtens eindeutig an Ernsthaftigkeit. Zum Beispiel soll die Vaterschaft angefochten werden können, wenn das Kind von einem anderen Samenspender als dem Auserwählten, stammt. Das ist eines Kindes unwürdig.

Ein weiteres Problem: Wie erkennt ein älteres Kind am Ende noch, von wem es abstammt? Kinder haben ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Wenn ich das von vornherein nicht mehr im Geburtenregister abbilde, dann ist das für die Kinder schlecht, ohne Wenn und Aber. Es gibt Menschen, die irgendwann feststellen, dass jemand anderes ihr biologischer Vater ist, und darunter leiden – weil sie ihr Leben lang das Gefühl haben: Hier stimmt etwas nicht. Genau diese Situation vorab zu vereinbaren, ist falsch.

Für diesen Fall sieht der Gesetzentwurf sogar erweiterte Rechte vor – Kinder sollen einen Vaterschaftstest einfordern können, ohne das Sorgerecht anzufechten.

Diese Neuerung beim Vaterschaftstest ist sicher gut gemeint. Ich glaube aber, es wird ein Problem werden, überhaupt alle infrage kommenden Personen ordnungsgemäß zu erfassen. Im Personenstandsregister müssten dann zwei Personen als Väter eingetragen werden, weil man sich auf diese verständigt hat. Dort soll auch eine etwaige Samenspende gemeldet werden. Für viele Kinder wird es aber unter Umständen unmöglich werden, zu erfahren, von wem sie abstammen. Schon im Eckpunktepapier sind Probleme angelegt, auch was die Nachweise angeht. Der Standesbeamte soll zum Beispiel nach Aktenlage beurteilen, ob eine Vaterschaft infrage kommt. Was soll das denn bedeuten? Ich weiß nicht, wie Herr Buschmann das rechtlich hinkriegen will.

Eine klare Verbesserung erwarten sich Paare aus zwei Frauen. Statt langwieriger Verfahren könnte die Ehepartnerin einfach mit der Geburt zur zweiten Mutter werden.

Bislang wird die Elternschaft von zwei Frauen über das Adoptionsrecht gewährleistet. Es sollte aus unserer Sicht prinzipiell so bleiben, dass eine Mutter diejenige ist, die das Kind zur Welt gebracht hat. Man kann die berechtigte Frage stellen, wie man Hürden senken kann. Das ist im Übrigen auch das, was die Frauen beklagen: dass der Nachweis der privaten Samenspende schwierig zu führen ist. Wenn zwei Frauen die Geburt ihres Kindes anmelden, dann ist offensichtlich, dass hier einer fehlt. Ich verstehe die Frauen, die das möchten, aber dem Kind gegenüber ist es nicht fair. Es geht nicht darum, dass ich zwei Frauen oder zwei Männer für schlechtere Eltern halte. Ich halte es aber für wichtig, den Kindern hier nichts wegzunehmen. Die Abstammung ist nicht irgendwas.

Trotzdem ist es so, dass in heterosexuellen Ehepaaren der Mann ohne schwierige Verfahren die Verantwortung für das Kind übernehmen kann – ungeachtet der biologischen Vaterschaft. Warum also hier anders?

Natürlich kann theoretisch auch hier ein anderer der Kindsvater sein. Aber die Grundsystematik bleibt. Wir geben auch jetzt mit der Adoption die Möglichkeit, einem Kind andere Eltern als ihre leiblichen Eltern zuzuordnen. Grundsätzlich gibt man dem Kind im Regelfall aber zunächst seine genetischen Eltern als verantwortliche Personen an die Hand. Die Ampel löst das ohne Not auf! Das ist weder für die Kinder noch für die Eltern oder die Gesellschaft gut. Das heißt nicht, dass in unterschiedlichen Konstellationen nicht andere Menschen dazukommen oder sich Rollen verändern können.

CSU rügt Ampel-Pläne zum „kleinen Sorgerecht“: „Streitpotenzial können wir noch gar nicht überblicken“

Verbunden mit den Reformplänen der Ampel ist auch eine Änderung beim „kleinen Sorgerecht“, zwei Personen sollen Aufgaben rechtssicher übernehmen können.

Es gibt in Patchwork-Familien Situationen, in denen es für den neuen Partner oder die neue Partnerin auch mit Vollmachten des Elternteils schwierig wird, wie beim Arztbesuch mit den Kindern, bei Auskünften in der Schule. Wenn Vollmachten nicht akzeptiert werden, dann besteht aus meiner Sicht ein Vollzugsproblem. Ich würde mich nicht vollständig dagegen verschließen, einzelne Teile der Sorge auf andere Personen zu übertragen, aber das muss mit Bedacht erfolgen, denn Sorge ist etwas Besonderes. Daher sollte erst geprüft werden, ob nicht Vollmachten vorzuziehen sind.

„die ampel rüttelt an den fundamenten unserer gesellschaft“

Unions-Fraktionsvize Andrea Lindholz.

Ist es nicht eher eine juristische Detailfrage, wie man das löst?

Nein. Denn ein übertragenes Sorgerecht bedeutet die Übernahme von Verantwortung. Den Plänen zufolge kann das kleine Sorgerecht aber jederzeit einseitig widerrufen werden, das entwertet das Instrument der elterlichen Sorge. Zudem darf es nicht um eine Vielzahl von Personen gehen. Die Zahl der Sorge- und Umgangsrechtsstreitigkeit bei Gericht steigt seit Jahren. Das ist für die Kinder extrem belastend. Es reicht schon, wenn zwei Personen sich streiten. Ich habe als Rechtsanwältin so viele Streitfälle zu Sorge und Umgang bei Gericht erlebt, dass ich zu dem Schluss komme: Es wird zusätzliches Streitpotenzial angelegt, das wir heute noch gar nicht überblicken können.

Eine weitere geplante rechtliche Änderung: Eltern sollen das Umgangsrecht vor dem Jugendamt vereinbaren können. Ist auch das in Ihren Augen zu niedrigschwellig?

Das finde ich unmöglich! Diese Einigung soll sofort über den Gerichtsvollzieher vollstreckbar sein. Die Familie wäre sofort auf der höchsten Eskalationsstufe, ohne ein vorgeschaltetes Gericht. Wenn der Gerichtsvollzieher damit droht, das Kind mitzunehmen, ist das für Kinder psychisch extrem belastend. Das zeigt mir auch, dass diese Eckpunkte überhaupt nicht durchdacht sind: Es richtet sich nichts am Kindeswohl aus. Das ist es, was ich der Ampel übelnehme: Es soll alles „modern gemacht werden“ und gut klingen, aber im Grunde genommen dient es nur dazu, den Eltern maximale Möglichkeiten einzuräumen. Und zugleich werden sehr wahrscheinlich Frauen die Leidtragenden sein.

Warum das?

Meistens sind Frauen in der schwächeren Position, schon weil sie beruflich und finanziell zurückstehen und sich mehr um die Familie gekümmert haben. Stärkung erfahren sie, wenn ein Richter mit prüft oder ein Verfahrenspfleger eingeschaltet wird. Natürlich gibt es auch Frauen, die Verfahren und ihre Kinder nutzen, Männer unter Druck zu setzen. Aber gerade, wenn Kinder noch klein sind, sind oft die Frauen in der schwierigeren Situation. Da zieht sich auch ein roter Faden aus Verantwortungslosigkeit und übertriebenem Individualisierungsstreben durch – bis zur Verantwortungsgemeinschaft, die im Grunde verantwortungslos ist.

CDU/CSU-Fraktionsvize Lindholz warnt: Frauen könnten Leidtragende der Verantwortungsgemeinschaft sein

Das müssen Sie erklären.

„Verantwortungsgemeinschaft“ klingt modern und nach Verantwortung. Als wäre es etwas Tolles, Neues. Es ist durchaus denkbar, dass junge Menschen auf eine Ehe als irgendetwas „Altmodisches“ verzichten und stattdessen auf die Verantwortungsgemeinschaft setzen. Die Verantwortungsgemeinschaft ist aber völlig ohne Verantwortung: Bei gemeinsamen Kindern gibt es keinen vernünftigen Schutz, auch was Unterhaltsansprüche angeht. Die Frauen werden im Regelfall schlecht dastehen, wenn eine Verantwortungsgemeinschaft auseinandergeht, auch, weil man sie einfach kündigen kann. Die Ehe kann man nicht einfach kündigen und sie bietet auch viele andere gesetzliche Regelungen, die die schwächere Partei schützen. Mir ist niemand eingefallen, dem die Verantwortungsgemeinschaft nützt. Deshalb lehnen wir die Verantwortungsgemeinschaft ab.

Gerade die einfache Auflösbarkeit der Verantwortungsgemeinschaft könnten Menschen doch auch als Vorteil ansehen?

Diese Vereinbarung kann jederzeit gekündigt werden, muss aber vor dem Notar geschlossen werden. Das kann Menschen in die Irre führen. Viele beschäftigen sich mit den Rechtsfolgen nicht. Das ist verständlich, denn wenn man sich liebt und alles noch rosarot ist, will man sich über unangenehme Folgen keine Gedanken machen. Je jünger und unerfahrener die Menschen sind – je unkritischer – umso eher werden sie bereit sein, so etwas abzuschließen. Das böse Erwachen kommt aber hinterher.

Und dann wäre da noch das Selbstbestimmungsgesetz. Vor einem Sicherheitsrisiko und Missbrauch durch nicht-transsexuelle Personen haben Sie bereits gewarnt. Sie sehen aber auch den Kern des Gesetzes kritisch. Warum? Wer hatte denn etwas von den bisherigen schärferen Regeln?

Ich habe kein Problem damit, dass Erwachsene sich nur noch zweimal beraten lassen müssen, um ihren Geschlechtseintrag und Vornamen zu ändern. Die Regelungen für Kinder sind aber eine Vollkatastrophe. Gerade für Kinder, die so vielen Einflüssen ausgesetzt sind, ist der Schutzmechanismus nicht mehr ausreichend. Ab 14 Jahren genügt nun auch für sie die Erklärung, „beraten zu sein“. Aber es werden überhaupt keine Nachweise verlangt. Und das Einvernehmen mit den Eltern ist aus meiner Sicht unerlässlich. Auch mit Blick auf potenziell schädliche Medikamentengaben. Es ist ein wirklich handwerklich schlecht gemachtes Gesetz, das sich nicht in die Rechtsordnung einfügt.

Streit um Abtreibungen: „Die Ampel rüttelt an Fundamenten, die unsere Gesellschaft befrieden“

Heiß debattiert wird schon jetzt auch der Bericht einer Kommission zu einer Neuregelung bei Abtreibungen. Die Union ist auch hier auf den Barrikaden.

Wir haben immer gesagt: Wenn das Werbeverbot fällt, wird die Axt an Paragraf 218 gelegt. Ein vor 30 Jahren ausgehandelter gesellschaftlicher Kompromiss zum Schwangerschaftsabbruch, der alle befriedet hat, wird aufgekündigt, um ein gesellschaftspolitisches Ideologieprojekt der Ampel zu verwirklichen – wieder zulasten der Kinder. Das Bundesverfassungsgericht hat dem ungeborenen Leben einen eigenen Schutzanspruch zugesprochen. Dieser gilt auch in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen. Dieser Schutz würde mit einer Streichung des Paragrafen 218 entfallen, da das ungeborene Leben keine Fürsprache mehr in den ersten zwölf Wochen hätte. Die Beratung ist unseres Erachtens vor allem ein Schutz für Frauen, die sich nicht sicher sind und durch eine Beratung in ihrer Entscheidung Sicherheit gewinnen sollen. Wir stehen hinter diesem Kompromiss, der nicht dem Zweck dienen soll, Frauen zu bestrafen, sondern den Lebensschutz und das Selbstbestimmungsrecht der Frau in verfassungsrechtlichen Ausgleich bringt.

Laut einer Umfrage im Auftrag des Familienministeriums sind allerdings sogar 77,5 Prozent der Sympathisanten der Union gegen die Rechtswidrigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen. Wie erklären Sie sich diese Zahl?

Hier kommt es zunächst auf die konkrete Fragestellung an. Ich denke, hier da wird etwas durcheinander geworfen. Ein Schwangerschaftsabbruch ist schon jetzt innerhalb der ersten zwölf Wochen straflos, wenn eine Beratung erfolgt ist. Den Sympathisanten der Union geht es auch um den Schutz des ungeborenen Lebens. Das Kind hat ansonsten keinen Fürsprecher. Die Beratungslösung ist der Minimalkonsens, der auch die Frauen in ihrer Entscheidung stützt und schützt.

Unabhängig von den inhaltlichen Fragen: Auffällig ist, dass die Ampel jetzt, zum Ende der Legislatur, viele gesellschaftspolitische Projekte vorantreibt. Steckt aus Ihrer Sicht eine Strategie dahinter?

Die Gesellschaftspolitik ist einfach der einzige Bereich, in dem sich SPD, Grüne und FDP einig sind. Auf so viele wirklich wichtige Dinge können sie sich nicht einigen. Die Ampel braucht zum Beispiel für so ein einfaches Instrument wie die Bezahlkarte für Asylbewerber Monate, weil sie sich nicht einig wird und streitet. In der Gesellschaftspolitik aber wird man sich einig, hier boxt man tiefgreifendste Änderungen in kürzester Zeit durch und rüttelt an Fundamenten, die unsere Gesellschaft befrieden und zusammenhalten. Und die Ergebnisse sind schlecht. Sie ermöglichen schlichtweg alles für eine ganz kleine Personengruppe und machen aus Einzelfällen Regeln für alle, die aber unerwünschte Nebenfolgen haben. Die Frage lautet doch: Welche gesellschaftlichen Regeln wollen wir wirklich aufstellen?

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