Denkt die Regierung über eine Öffnung der Freizeitgärten nach?
Immer noch ist im kantonalen Richtplan davon die Rede, die Freizeitgärten «öffentlich zugänglich» zu machen. In einer Interpellation wendet sich SVP-Grossrat Pascal Messerli verärgert an die Regierung.
Freizeitgärten in Riehen.
In einer neu eingereichten Interpellation wirft SVP-Grossrat Pascal Messerli der Basler Regierung eine «bewusste Missachtung des Volkswillens» vor. Konkret geht es um die Überarbeitung des Richtplans des Kantons. Der Richtplan dient der Regierung zur Planung der räumlichen Entwicklung in Basel und soll nun angepasst werden, um Klima- und Umweltthemen stärker zu berücksichtigen. Die Anpassungen sind bis Ende Juni 2024 in der Vernehmlassung.
In einem Abschnitt des aktuellen Entwurfs wird festgehalten, dass die Regierung darauf «hinwirkt», die «öffentliche Zugänglichkeit» der Freizeitgartenareale zu verbessern. Dies, obwohl das Basler Stimmvolk vor knapp zwei Jahren eine Öffnung der Freizeitgärten abgelehnt hat. Damals ging es um ein neues Freizeitgartengesetz, welches dem Kanton die Möglichkeit geben sollte, die Areale für Passanten zu öffnen. Beim Stimmvolk fiel das neue Gesetz durch.
«Ganz offensichtlich foutiert sich der Regierungsrat um diverse Entscheide, welche in den vergangenen Jahren von der basel-städtischen Stimmbevölkerung gefällt wurden», so Messerli in seiner Interpellation. Die Formulierung des Regierungsrats halte er für «dreist».
SVP-Grossrat verärgert
Dass der Regierungsrat derartige Volksentscheidungen «missachtet», um seine «Planungen weiter voranzutreiben», erstaune ihn sehr, so Messerli. In seiner Interpellation möchte der SVP-Grossrat von der Regierung wissen, wie man sicherstellen wolle, dass Volksentscheide bei städtebaulichen Überlegungen berücksichtigt würden. Zudem fragt er, ob man tatsächlich an einer «Öffnung und Durchwegung von Freizeitgartenarealen» im Richtplan festhalte.
Eine Beantwortung des Vorstosses durch den Regierungsrat steht noch aus. Auf Anfrage dieser Redaktion nimmt das zuständige Bau- und Verkehrsdepartement jedoch zu der Passage im Richtplan Stellung. Bezüglich der Freizeitgärten sagt Mediensprecher Daniel Hofer, eine «öffentliche Zugänglichkeit», wie sie im Richtplan festgehalten ist, sei nicht gleichzusetzen mit einer Öffnung des Areals. «Es geht nicht darum, dass alle in die Freizeitgärten kommen.» Vielmehr beziehe sich die Formulierung «öffentliche Zugänglichkeit» darauf, dass die Freizeitgartenareale vom öffentlichen Raum aus gut zu erreichen sein sollen.
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