Angler findet Königspython: Frierende Schlange wärmt sich im Rathaus Hennigsdorf auf
Ein Königspython: Sie zählt zu den ungiftigen Riesenschlangen.
Ein Angler hat in Hennigsdorf bei Berlin (Oberhavel) einer Würgeschlange das Leben gerettet. Wie der RBB berichtet, hatte der Mann am Montag einen jungen Königspython am Wasserwerk Stolpe gefunden. Er holte daraufhin Hilfe.
Mitarbeiter des Ordnungsamtes transportierten das frierende und fast regungslose Reptil in einer Katzenbox zunächst ins Rathaus, wie eine Sprecherin der Stadtverwaltung am Mittwoch mitteilte. Dort konnte sich der Kaltblüter aufwärmen. Das Tier ist eigentlich in West- und Zentralafrika beheimatet und kann bis zu zehn Jahre alt werden. Diese bis zu drei Kilogramm schweren Schlangen besiedeln aber nicht nur tropische Gebiete, wie Wälder, sondern auch Savannen. Auch in der Nähe von Dörfern halten sie sich oft auf.
Bisher wird davon ausgegangen, dass das „herrenlose Tier“ ausgesetzt worden war. Die anschließende Suche nach einem neuen Zuhause sei gar nicht so einfach gewesen. „Die Unterbringung war nicht so leicht, weil die meisten Tierheime in der Umgebung nicht auf Pythons ausgelegt sind“, sagte Stadtsprecherin Andrea Linne dem RBB. Um den Königspython in einer artgerechten Umgebung unterzubringen, sei man bei der Recherche auf eine Reptilien-Fachfrau im Havelland gestoßen. Sie wolle sich nun dem Tier annehmen, hieß es.
Die Würgeschlange, die anpassungsfähig ist und sich von Vögeln und kleinen Säugetieren ernährt, ist ungiftig und steht unter Artenschutz. Daher wurde der Fund auch dem Landesumweltamt gemeldet.
In der Hasenheide in Neukölln hatte ein Passant Mitte Februar einen vier Meter langen Tigerpython tot im Laub entdeckt. Der Fund sorgte für Entsetzen bei Tierschützern, die schärfere Regelungen und Kontrollen für die Haltung exotischer Tiere forderten. Eine Obduktion ergab, dass die Würgeschlange aus einer Zucht stammte und an einer bakteriellen Infektion gelitten hatte. Kurz zuvor hatte eine Frau in einem Keller in Pankow einen Königspython gefunden. Das 1,20 Meter lange Tier hatte sich in einer Ecke hinter einem Sportgerät versteckt und lebte noch. Es kam zunächst ins Tierheim.
Ein Königspython im Zoo.
In Brandenburg ist die Haltung eines Königspythons in privaten Haushalten nicht verboten. In Berlin und in elf weiteren Bundesländern hingegen verbietet eine Gefahrentierverordnung die Haltung gefährlicher Tiere – dazu zählen in Berlin auch Pythons (Pythonidae), „die ausgewachsen eine Gesamtkörperlänge von mindestens zwei Metern erreichen können“. Die Unterschiede bei der Rechtsprechung sind ganz unterschiedlich. In Brandenburg könnte beispielsweise ein Löwe unter der Voraussetzung einer artgerechten Tierhaltung (200 Quadratmeter Platz) völlig legal gehalten werden.
In sieben Bundesländern (Baden-Württemberg, Saarland, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt) müssen gefährliche Tiere nicht mal gemeldet werden. In den restlichen Bundesländern gibt es Verordnungen, wobei nicht einheitlich geregelt ist, welche Tiere darunter fallen.
Wie kommt es dazu, dass solche exotischen Tiere hier überhaupt gehalten werden? Das Bundesministerium für Umwelt und Naturschutz stellt einen zunehmenden illegalen Handel mit artgeschützten Tieren und Pflanzen fest. Es gebe zahlreiche Tier- und Pflanzenarten im Angebot, wie zum Beispiel Papageien, junge Affen, Schildkröten und Chamäleons. Die Arten werden entweder als lebendes Tier verkauft oder sind Bestandteile von illegalen Nahrungsergänzungsmitteln. So gelten Körperteile mancher Tiere als Potenzmittel oder sollen die Libido fördern. Nicht immer sei für Käufer dabei ersichtlich, dass die betreffende Tierart geschützt sei.