Abofalle nach Log-in bei der Post
Eine Leserin will über die Post-App die Paketzustellung ändern – und stösst auf Werbung für einen zweifelhaften Mehrwertdienst. Die Post hat diesen jetzt gesperrt.
Wer den Werbehinweis übersieht, könnte versehentlich ein Abo für einen SMS-Mehrwertdienst abschliessen.
Als eine Leserin über ihre App der Post die Zustellung eines Pakets steuern will, fällt sie beinahe auf ein zweifelhaftes Angebot herein: Nach der Eingabe ihrer Log-in-Daten erscheint ein roter Pfeil, der auf einen Button mit der Aufschrift «WEITER» verweist.
Die Leserin hat den Eindruck, dass dies zum Log-in-Prozess gehört, und folgt der Anweisung. Dann erscheint die Aufforderung, die Handynummer einzutippen. Darunter steht ein weiterer Button mit der Aufschrift «STARTEN».
Wäre die Leserin den Anweisungen weiter gefolgt, hätte sie ihre Zustimmung zu einem kostenpflichtigen SMS-Mehrwertdienst gegeben. Wie im Kleingedruckten ersichtlich ist, wären ihr für drei SMS wöchentlich 15 Franken verrechnet worden.
Auf das Log-in folgt die Aufforderung, die Handynummer einzutippen.
Als Anbieter wird Slamdjam aufgeführt – eine Onlinesuche zeigt, dass andere Nutzerinnen und Nutzer damit unliebsame Erfahrungen gemacht haben.
Auf Liste für «unpassende Werbung» gesetzt
Die Post reagiert, als diese Redaktion sie um eine Stellungnahme bittet, und entfernt das Angebot. Dabei habe es sich um eine Werbeanzeige gehandelt, die Google platziert habe. Die Post übernehme die Sicherheitsbestimmungen von Google.
Zusätzlich führt die Post eine Blacklist, um «unpassende Werbung» zu verhindern, die Google nicht herausfiltert. Der erwähnte Anbieter sei jetzt auf diese Liste gesetzt worden.
Die Post betont, dass die Werbung erst nach dem Log-in erscheine. Obwohl dies – wie das vorliegende Beispiel zeigt – bei der Kundschaft einen falschen Eindruck erwecken kann, will die Post an der Platzierung für Google-Werbung festhalten.
Experte fordert deutlichere Abgrenzung
Ueli Grüter, der sich als Anwalt und Dozent an der Hochschule Luzern mit Wettbewerbsrecht beschäftigt, hält solche Werbung für «höchst problematisch». Nachdem die Post den entsprechenden Anbieter auf eine Blacklist gesetzt habe, sei das momentan rechtlich zwar nicht mehr relevant.
Es stelle sich aber die Frage, ob das Einschieben von Google-Werbung an sich problematisch sei. «Wenn die Werbung wie im vorliegenden Beispiel aufgemacht ist, könnte sie meines Erachtens als rechtlich unlauter taxiert werden», sagt er. Nach seiner Einschätzung müsste solche Werbung deutlicher vom übrigen Inhalt abgegrenzt werden.
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