200 Kontrollen, 21 Festnahmen, 2 Inhaftierte
Die Stadtpolizei hat bei der Einkesselung der Nachdemo 21 Personen auf die Wache mitgenommen. Zwei Frauen werden verdächtigt, die Läderach-Schaufenster besprayt zu haben.
Der Laden von Chocolatier Läderach an der Bahnhofstrasse wurde mit Parolen verschmiert. Zwei mutmassliche Sprayerinnen wurden der Staatsanwaltschaft übergeben.
Die alljährliche Nachdemonstration am Nachmittag des 1. Mai dauerte nicht lange. Nach weniger als einer Stunde waren die Teilnehmenden der unbewilligten Demo im Zürcher Langstrassenquartier eingekesselt, und die Polizei begann mit den Kontrollen.
Die Polizei hat den Schwarzen Block an der Langstrasse sehr schnell eingekesselt. Dann begann die Kontrolle von über 200 Teilnehmenden.
Die Bilanz: Über 200 Personen sind kontrolliert worden. Von ihnen sind 21 für weitere Abklärungen auf die Polizeiwache mitgenommen worden, wie die Stadtpolizei Zürich am Donnerstag mitgeteilt hat.
Laden an Bahnhofstrasse beschmiert
19 der Festgenommenen sind noch am Abend wieder aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen worden. Zwei Frauen im Alter von 19 und 31 Jahren seien anlässlich der Abklärungen als mutmassliche Täterinnen der Sachbeschädigungen an der Bahnhofstrasse identifiziert worden.
Journalisten filmen und fotografieren die eingekesselten Demonstrierenden an der Nachdemonstration vom 1.-Mai-Umzug in Zürich.
Dabei dürfte es sich um die Sprayereien am Ladengeschäft des Chocolatiers Läderach handeln. «Fundi-Schoggi» und «My body, my choice» war an die Schaufenster gesprayt worden.
Der frühere Läderach-Patron war mit homophoben Aussagen, seinem Kampf gegen Abtreibungen sowie wegen mutmasslich schwerer Missstände an einer von ihm mitgeführten freikirchlichen Privatschule aufgefallen und wurde immer wieder vor allem von linken Kreisen angefeindet.
Vorläufig inhaftiert
Die beiden Schweizerinnen im Alter von 19 und 31 Jahren sind der Staatsanwaltschaft Zürich zugeführt worden. Das heisst, sie wurden im Polizei- und Justizzentrum in Haft genommen.
Nun muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, was mit ihnen geschieht.
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