Zuschuss für Rentner: Tausende Versicherte profitieren von Antrag
Zuschuss für Rentner: Tausende Versicherte profitieren von Antrag
Ein Rentner-Ehepaar und ein Rentenbescheid.
Die Beiträge der Krankenkassen steigen inzwischen jährlich an. Allerdings bekommen Rentner einen Zuschuss durch die gesetzliche Rentenversicherung.
Dortmund – Rentner, die freiwillig oder privat krankenversichert sind, haben Anspruch auf einen Zuschuss durch die gesetzliche Rentenversicherung. Um davon zu profitieren, müssen sie allerdings eine wichtige Formalität beachten.
Zuschuss für Rentner: Tausende Versicherte profitieren von Antrag
Denn damit die gesetzliche Rentenversicherung auch tatsächlich den Zuschuss zur Krankenversicherung zahlt, müssen Rentner diesen extra beantragen, heißt es auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung. Sie empfiehlt, den Zuschuss „zusammen mit der Rente“ zu beantragen.
Laut der von der Bundesregierung betriebenen Service-Webseite „bund.de“ können Rentner den Antrag aber auch separat stellen. Kosten fallen dabei grundsätzlich nicht an (mehr Politik-News bei RUHR24).
Zuschuss für Rentner zur Krankenversicherung: Höhe hängt von drei Faktoren ab
Doch wie viel Geld schießt die gesetzliche Rentenversicherung genau zum Krankenkassenbeitrag bei freiwillig und privat krankenversicherten Rentnern bei? Die Höhe des Zuschusses hängt von gleich mehreren Faktoren ab. Dazu zählt:
- Die individuelle Rentenhöhe
- Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung
- Der Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse
Gesetzliche Rentenversicherung zahlt Rentnern Zuschuss zur GKV und PKV
Aktuell liegt der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei 14,6 Prozent. Laut der Deutschen Rentenversicherung wird dieser bei den freiwillig Versicherten um die Beitragssatzpunkte des Zusatzbeitrags der eigenen Krankenkasse erhöht. Um den Zuschuss durch die gesetzliche Rentenversicherung letztlich beziffern zu können, wird das Ergebnis daraus halbiert und fungiert als Berechnungsgrundlage. Die Höhe ist also von Fall zu Fall unterschiedlich.
Und wie hoch ist der Zuschuss bei Rentnern, die in einer privaten Krankenversicherung (PKV) sind? Wie auch bei denjenigen, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, richtet sich dieser nach den oben genannten Faktoren. Die Höhe des Zusatzbeitrags hängt vom durchschnittlichen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung ab – aktuell liegt dieser bei 1,7 Prozent.
Wie sind Rentner krankenversichert?
Grundsätzlich bestehen für Rentner folgende Möglichkeiten der Krankenversicherung im Alter:
der Regelfall: die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung,
die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung,
die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung oder
die private Krankenversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen.
Wer kann sich freiwillig krankenversichern?
Selbstständige, Freiberufler, Arbeitnehmer, die mit ihrem Jahresbruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen (2022: 64.350 Euro), Beamte, Richter und Zeitsoldaten können sich entscheiden, ob sie in der GKV bleiben wollen oder sich in der PKV versichern lassen. Entscheiden sie sich für die GKV, gelten sie als freiwillig Versicherte.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung und Sparkasse
Zuschuss für Rentner: Zusatzbeitrag liegt 2024 bei 1,7 Prozent
In den vergangenen Jahren ist der Zusatzbeitrag kontinuierlich angestiegen. Wie die Techniker Krankenkasse berichtet, lag er 2023 noch bei 1,6 Prozent. In den Jahren 2022 und 2021 betrug er noch 1,3 Prozent. Auch zum 1. Januar 2024 haben die Krankenkassen den Zusatzbeitrag erhöht – Rentner haben das allerdings erst im März zu spüren bekommen.
Die gesetzliche Rentenversicherung übernimmt übrigens auch bei pflichtversicherten Rentnern einen Teil der Krankenkassenbeiträge. Das betrifft alle, die seit mindestens 30 Jahren bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Wer sich zum Thema „Rente und Krankenversicherung“ informieren will, kann sich unter der 0800 1000 4800 an das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung wenden.