„Zumindest grob fahrlässig“ gehandelt - Rentner stellt fehlerhaften Antrag und muss nun 80.000 Euro zurückzahlen
Rentner zu hoher Rückzahlung verdonnert (Symbolfoto) Getty Images
Ein Rentner aus Hessen muss rund 80.000 Euro Altersrente zurückzahlen – er hatte verschwiegen, dass er zusätzlich noch eine Unfallrente bezieht.
Das hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt hat einen Rentner zu einer Rückzahlung in Höhe von etwa 80.000 Euro verdonnert. Die Online-Redaktion des Verlags C.H.BECK, „ beck-aktuell.HEUTE IM RECHT “ berichtet über den Fall. Grund für die Rückzahlung ist eine falsche Angabe im Rentenantrag.
Fehler blieb über Jahre unentdeckt
Der Rentner bezog wegen eines Arbeitsunfalls seit 1967 eine Unfallrente von seiner Berufsgenossenschaft und seit 2009 zusätzlich eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen von etwa 2.400 Euro monatlich. Als er den Antrag für die Altersrente stellte, fragte die Rentenversicherung ausdrücklich nach dem Bezug einer Unfallrente. Dennoch hatte der Versicherte die monatlichen Zahlungen der Berufsgenossenschaft von 1.260 Euro verschwiegen.
Der Fall kam erst zehn Jahre später ans Licht, als der Mann seiner Berufsgenossenschaft mitteilte, dass sich die Folgen seines Arbeitsunfalls verschlimmert hätten. Daraufhin erhöhte die Berufsgenossenschaft die Unfallrente. Das wurde dem Senior zum Verhängnis, weil die Genossenschaft darüber Meldung machte. So bekam die Rentenversicherung Wind von der Sache und forderte mehr als 80.000 Euro zurück.
Gericht schmettert Klage des Rentners ab: „zumindest grob fahrlässig“ gehandelt
Der Rentner wollte nicht zahlen und gab an, falsch beraten worden zu sein. Doch das Gericht entschied zu Gunsten der Rentenversicherung. Der Rentner sei durch den Antrag „klar, eindeutig und unmissverständlich“ aufgefordert worden, Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung anzugeben. Dies nicht zu tun sei „zumindest grob fahrlässig“ gewesen, wie aus dem Urteil ( L 5 R 121/23 ) hervorgeht.
Der Rentner hätte gewusst oder zumindest wissen müssen, dass ihm die Altersrente nicht in der geleisteten Höhe zusteht. Auch der Einwand des Rentners bezüglich einer Verjährung wurde abgewiesen. Die in diesem Fall geltende Verjährungsfrist von zehn Jahren sei nicht überschritten worden.
30 bis 50 Prozent der Rentenanträge fehlerhaft
Rückzahlungen dieser Größenordnung sind nicht die Regel. Auch wenn im Jahr 2023 ein Fall die Runde machte, bei dem ein Rentner wegen eines Rechenfehlers der Versicherung zu hohe Bezüge erhielt und einen Rückzahlungsbescheid über 21.000 Euro erhielt.
Viel öfter bewirken fehlerhafte Rentenanträge zu geringe Monatsbezüge, sagt Experte Olaf Zinke bei „ agrarheute “. Demnach würden sich die Fehlbeträge Monat für Monat aufsummieren und Geschädigte hätten nur vier Jahre Zeit, eine Rückzahlung zu verlangen. Dabei hätten Stichproben des Bundesversicherungsamtes ergeben, dass 30 bis 50 Prozent der Rentenbescheide fehlerhaft sind.