Vor den Mädchen im Tram schälte er demonstrativ eine Banane
Ein 25-Jähriger hat sich in den letzten zwei Jahren zahlreiche Verstösse gegen das Strafgesetzbuch zuschulden kommen lassen. Dafür muss er nun hinter Gitter.
Die Taten, die ein heute 25-jähriger Mann in den letzten beiden Jahren begangen hat, ziehen sich quer durch das Strafgesetzbuch und reichen von Gewalt und Drohung gegen Beamte, Widerhandlung gegen das Ausländergesetz, sexueller Belästigung sowie Tätlichkeiten bis hin zu illegalem Drogenkonsum.
An den Oberschenkel gefasst
Besonders schwer wiegen die Fälle von sexueller Belästigung, zumal es sich bei den Geschädigten teils um Minderjährige handelt. Im Tram etwa nahm der Beschuldigte Augenkontakt mit zwei Mädchen im Alter von zwölf und 13 Jahren auf. Dabei schälte er eine Banane und nahm diese in den Mund, wobei er sie «drehte und bewegte, als würde er jemanden oral befriedigen», wie aus dem Strafbefehl hervorgeht. Dazu fasste er sich in den Schritt und belästigte die Mädchen auch verbal.
Auf einer Parkbank machte er zwei Mädchen im Alter von 14 und 17 Jahren Avancen, indem er sie als sexy und schön bezeichnete. Als er die Jüngere der beiden an der Schulter berührte und mit der Hand dem Oberarm entlangfuhr, standen die beiden auf und suchten das Weite. Dabei versuchte der Beschuldigte, die Ältere im Intimbereich zu berühren, und berührte sie am Oberschenkel, heisst es weiter im Strafbefehl.
Gewalt gegen Polizisten
Weiteren Mädchen und Frauen griff er unvermittelt an den Po, kniff ihnen in die Brüste oder entblösste sich vor ihnen. Im Strafbefehl sind insgesamt zehn Geschädigte aufgelistet, die von dem Beschuldigten sexuell belästigt wurden. In zwei Fällen wurde er tätlich: Einer Betroffenen schlug er mehrmals mit der offenen Hand ins Gesicht, eine andere spuckte er an.
Gewalttätig wurde der mehrfach vorbestrafte Afghane auch gegen Beamte. Als er aufgrund verschiedener Meldungen von der Polizei angehalten wurde, trat er mit den Beinen gegen die beiden Polizisten. Einem von ihnen drohte er mit dem Tod.
Dabei hätte sich der Mann noch nicht einmal in der Berner Innenstadt aufhalten dürfen: Im Dezember 2021 wurde gegen ihn eine Ausgrenzungsverfügung erlassen.
6117 Franken Strafe
Die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland hat den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von 170 Tagen und einer unbedingten Geldstrafe von 300 Franken verurteilt. Auferlegt werden ihm ausserdem eine Busse von 4000 Franken sowie Gebühren und Auslagen in Höhe von 1817.20 Franken. Er muss somit insgesamt 6117.20 Franken bezahlen.
Die Freiheitsstrafe erscheine notwendig, um den Beschuldigten von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten, schreibt die Staatsanwaltschaft. Darüber hinaus sei aufgrund seiner finanziellen Verhältnisse nicht zu erwarten, dass eine Geldstrafe vollzogen werden könne.