So einfach holst du dir heuer 2.000 Euro vom Staat
Pro Steuerzahlerin und Steuerzahler wurden im Durchschnitt 467 Euro vom Finanzamt ausbezahlt.
In Zeiten der knappen Kassen sollte man keinen Euro beim Staat liegen lassen. In einem bestimmten Bereich kann man sich sogar bis zu 2.000 Euro holen.
Häuslbauer, Renovierer und Bastler aufgepasst: Der Handwerkerbonus ist zurück. Laut market-Umfrage finden ihn 74 Prozent der Österreicher attraktiv. 37 Prozent wollen ihn auch in Anspruch nehmen, weitere 27 Prozent überlegen noch. Für die arg gebeutelte Baubranche soll der Bonus neue Impulse bringen.
Michael Pecherstorfer, Obmann der oö. Sparte Gewerbe und Handwerk, appelliert an private Auftraggeber, die Gunst der Stunde zu nutzen. “Die Gelegenheit war noch nie so günstig, um eine professionelle Arbeit für die eigenen vier Wände um 20 Prozent günstiger inklusive Gewährleistung zu bekommen.”
Achtung: Auch wenn die Beantragung erst ab 15. Juli möglich ist, so gilt der Bonus rückwirkend ab 1. März 2024. Pechersorfer: “Wer also ab diesem Tag Handwerker beauftragt hat, kommt dennoch in den Genuss einer 20-prozentigen Rückvergütung, sofern er seine Rechnungen online auf www.handwerkerbonus.gv.at einreicht.”
“Das Gewerbe und Handwerk hat seit Jahren auf den Handwerkerbonus gedrängt”, so Pecherstorfer weiter.
Das Instrument habe sich bereits zwischen 2014 und 2017 bewährt. Es sei unbürokratisch beantragbar und es wird rasch ausbezahlt. Und es werde die regionale Wertschöpfung angekurbelt.
Auch der Faktor Arbeit werde spürbar entlastet und der gewerbsmäßige Pfusch eingebremst. Besonders positiv am Handwerkerbonus neu ist laut WKO, dass er höher dotiert ist und ein breiteres Anwendungsgebiet hat.
Die Arbeiterkammer drängt auf mehr Kundenfreundlichkeit bei der Umsetzung. “Ich hoffe, dass die Förderung diesmal professioneller und kundenfreundlicher abgewickelt wird, als wir das beim Klimabonus oder dem Energiekostenzuschuss erlebt haben. Große Ankündigungen allein reichen nicht. Was zählt sind Service und Erreichbarkeit”, sagte AK-Präsident Andreas Stangl.
Treten Probleme bei der Antragstellung oder bei der Auszahlung auf, so können sich Konsumenten laut AK an die Buchhaltungsagentur des Bundes, das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft oder die Volksanwaltschaft wenden.