Rente mit 63: Kanzler Olaf Scholz trifft Entscheidung
Rente mit 63: Kanzler Olaf Scholz trifft Entscheidung
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) vor einer Wand mit der Aufschrift „Rente“.
Die Rente mit 63 ist sowohl in der Ampel als auch in der Opposition ein Streitthema. Jetzt hat sich Kanzler Olaf Scholz (SPD) klar positioniert.
Dortmund/Hamburg – Union und FDP gegen SPD und Grüne: Um die Rente mit 63 ist ein politischer Machtkampf entflammt. Während die einen für eine Abschaffung plädieren, zeigen sich die anderen entsetzt. Jetzt hat Kanzler Olaf Scholz (SPD) eine Entscheidung getroffen.
Rente mit 63: Kanzler Olaf Scholz trifft Entscheidung
Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich klar gegen die Forderungen von Union und FDP positioniert, die abschlagsfreie Rente für langjährig Versicherte abzuschaffen. Während einer Veranstaltung zum Start des SPD-Europawahlkampfes in Hamburg unterstrich er die Bedeutung der Rente mit 63.
„Das ist eine faire Regelung in unserem System“, und fügte hinzu, „das wird mit uns auch nicht geändert“. Scholz lobte die langjährigen Arbeitnehmer, die von dieser Regelung profitieren: „Das sind doch tolle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die lange gearbeitet haben.“ Damit ist zumindest für diese Legislaturperiode eine Entscheidung gefallen. Denn ohne Kanzler Olaf Scholz und Koalitionspartner Die Grünen dürften sich die Pläne der FDP kaum umsetzen lassen.
Rente mit 63 und Erhöhung des Rentenalters: Olaf Scholz stellt sich gegen Rentenkürzungen
Darüber hinaus sprach sich der Kanzler gegen eine Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters aus. Scholz argumentiert, dass dies lediglich zu faktischen Rentenkürzungen führen würde. „Ich bin gegen eine Anhebung des Renteneintrittsalters, weil das nur dazu führt, dass die Renten de facto gekürzt werden.“
Vielmehr setze sich die SPD dafür ein, ein stabiles Rentenniveau zu gewährleisten. „Ich halte das für etwas Notwendiges“, bekräftigt Scholz (weitere News aus der Politik bei RUHR24).
Rente mit 63: Scholz kritisiert Angriffe auf den Sozialstaat von CDU/CSU und „anderen Mächten“
In seiner Rede verteidigt Scholz den Sozialstaat gegen die Kritik von CDU/CSU und „manchen Anderen“. Er betonte die Bedeutung des Erreichten nicht nur für die unteren, sondern auch für die mittleren Einkommensschichten: Was hier erreicht worden sei, „ist etwas, das für uns alle wichtig ist bis in die Mittelschicht, weil man sich darauf verlassen kann“, verdeutlicht der Bundeskanzler.
Die Regelung der Rente mit 63 ermöglicht es langjährig Versicherten, abschlagsfrei in den Ruhestand zu gehen, sofern sie mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Jedoch gibt es eine Anpassung des Renteneintrittsalters je nach Geburtsjahr. Ab dem Jahrgang 1964 ist der Renteneintritt erst mit 65 Jahren möglich. Für Personen des Jahrgangs 1960 liegt das Eintrittsalter bei 64 Jahren und vier Monaten. AFP/bearbeitet von Sven Fekkers.