«Psycho-Kakteen» passierten Basler Grenzübergang
Ein Deutscher wollte artgeschützte Pflanzen, die teils einen psychoaktiven Stoff enthalten, in die Schweiz bringen. Doch er zog an der Grenze die Aufmerksamkeit auf sich.
Die sichergestellten Kakteen unterliegen dem Artenschutz.
Ein Autolenker war am 14. April darauf, den Basler Grenzübergang Burgfelderstrasse in Richtung Schweiz zu passieren, machte jedoch kurz vor der Grenze kehrt. Dies kam den dort stationierten Grenzschützern verdächtig vor.
Tatsächlich reiste dasselbe Fahrzeug kurz darauf ein Stück weiter am Grenzübergang Hegenheimerstrasse in die Schweiz ein, worauf Mitarbeitende des Bundesamts für Zoll und Grenzschutz (BAZG) den Wagen im Inland kontrollierten.
Im Fahrzeug mit Schweizer Kontrollschild fanden sie 46 Kakteen, welche die Grenze nicht hätten passieren dürfen, wie es in einer Mitteilung vom Donnerstag heisst.
Verbotener Handel
Es habe sich nämlich herausgestellt, dass sämtliche Pflanzen unter den Artenschutz fallen: Ein Teil der sichergestellten Sukkulenten dürfe nur im kontrollierten Handel vertrieben, ein anderer nur stark eingeschränkt oder gar nicht gehandelt werden.
«Zudem waren diverse Exemplare der Gattung Lophophora darunter», schreibt das BAZG. Arten dieser Gattung enthielten Meskalin, eine Halluzinationen auslösende Substanz, und fielen somit unter das Betäubungsmittelgesetz. «Sie sind in der Schweiz verboten.»
Arten der Gattung Lophophora enthalten den Wirkstoff Meskalin, der zu Halluzinationen und zur Verschmelzung verschiedener Sinneseindrücken (Synästhesien) führen kann.
Ob und auf welche Art der Kakteenschmuggler – ein Fahrer deutscher Nationalität – zur Rechenschaft gezogen wird, schreibt das BAZG nicht. Die Kakteen seien zuhanden des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen sichergestellt worden, «das über die weiteren Massnahmen befindet».
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