Neue Regel für Balkonkraftwerke: Sie erleichtert den Anschluss enorm
Künftig können Balkonkraftwerke ganz offiziell in die Schukosteckdose eingesteckt werden.
Auch bislang ist es für Haushalte zwar technisch möglich, Balkonkraftwerke über die üblichen Haushaltssteckdosen anzuschließen, jedoch bestand dabei die Gefahr, dass Versicherungen im Schadensfall nicht zahlen. Der Grund dafür ist, dass die Richtlinien des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) für Versicherer oft ausschlaggebend sind, wenn es um die Beurteilung von Schäden geht. Sollte der aktuelle Entwurf des VDE unverändert übernommen werden, gehören solche Probleme bald der Vergangenheit an. Die neue Norm DIN EN IEC 62868-2-2/A1 (VDE 0715-18-2-2/A1): 2024-06 sieht den Anschluss über Schukostecker ausdrücklich vor.
Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen erforderlich
Der Anschluss über die Haushaltssteckdose ist allerdings an bestimmte Bedingungen geknüpft. So müssen die Balkonkraftwerke laut VDE-Entwurf über eine zusätzliche Funktionalität verfügen, die dafür sorgt, dass Berührungsströme und Energie auf ungefährliche Werte begrenzt werden. Dies kann beispielsweise durch mechanische oder elektromechanische Lösungen auf der Herstellerseite erreicht werden, etwa durch den Einsatz zusätzlicher Sicherungen oder Schalter. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang auch eine zuverlässige Abschaltautomatik bei den Wechselrichtern. Nur so kann sichergestellt werden, dass bei Defekten kein überschüssiger Strom über die Haushaltssteckdose ins Hausnetz gelangt.
VDE hält an 960-Watt-Begrenzung fest
Eine weitere Neuerung im VDE-Entwurf betrifft die maximale Leistung der Solarmodule. Während die Bundesregierung sich für eine Obergrenze von 2.000 Watt Einspeisung ausgesprochen hat, sieht der VDE lediglich 960 Watt als „maximal zulässige Summe der Leistungen der PV-Module“ vor. Dieser Wert ergibt sich aus den neu vorgeschriebenen 800 Watt Wechselrichterleistung plus einem üblichen Aufschlag von 20 Prozent für die Modulleistung. Der Verband möchte mit dieser Begrenzung offenbar die Zeiträume minimieren, in denen die vollen 800 Watt auf den Leitungen des Hausnetzes liegen. Bei einer höheren Modulleistung von 2.000 Watt bestünde die Gefahr, dass diese Werte häufiger erreicht werden und das Hausnetz überlastet wird, was im Extremfall sogar zu Kabelbränden führen könnte.
Orientierung an VDE-Norm empfohlen
Rechtlich gesehen sind Haushalte zwar nicht verpflichtet, sich an die VDE-Norm zu halten, da es sich nicht um eine gesetzliche Vorschrift handelt. Dennoch ist es ratsam, sich daran zu orientieren, um im Versicherungsfall auf der sicheren Seite zu sein. Sollte bei Untersuchungen festgestellt werden, dass die Modulleistung des Balkonkraftwerks die empfohlenen 960 Watt übersteigt, könnten Versicherungen die Zahlung verweigern. Bis zum 3. Juli 2024 besteht noch die Möglichkeit, Einsprüche gegen den aktuellen Entwurf einzulegen. Danach würde die neue VDE-Norm in Kraft treten. Eine Erhöhung der zulässigen Modulleistung in der finalen Fassung erscheint jedoch eher unwahrscheinlich.
Insgesamt ist die geplante Änderung der VDE-Norm als positiv zu bewerten, da sie den Anschluss von Balkonkraftwerken deutlich erleichtert und gleichzeitig für mehr Sicherheit sorgt. Haushalte, die bisher aufgrund fehlender Wieland-Steckdosen auf die Installation eines Balkonkraftwerks verzichtet haben, könnten schon bald von den neuen Möglichkeiten profitieren. Allerdings sollte man sich genau über die technischen Anforderungen informieren und auf jeden Fall die empfohlene Leistungsbegrenzung beachten, um böse Überraschungen im Schadenfall zu vermeiden.