Masseverwalter: René Benko darf „nichts verheimlichen“
Masseverwalter: René Benko darf „nichts verheimlichen“
Wien/Innsbruck. Vor dem am Mittwoch anstehenden Gerichtstermin zum Konkursverfahren des Unternehmers René Benko äußerst sich der Masseverwalter unverblümt zu Wort. Die Aussagen wirken fast wie ein Schlachtruf zur absoluten Aufklärung. Denn er werde jedem Hinweis nachgehen und nimmt dabei auch mögliche Vermögensverschiebungen ins Visier.
Anfang März war das Konkursverfahren über das Vermögen des Signa-Gründers eröffnet worden. Mitte dieser Woche steht die erste Prüfungstagsatzung beim Landesgericht Innsbruck an. Dabei treffen die Gläubiger, die ihre Forderungen im Vorfeld angemeldet haben, mit dem Insolvenzverwalter Andreas Grabenweger zusammen. Der Rechtsanwalt und Partner bei CHG, der schon seit 20 Jahren im Geschäft ist, wird dann verlauten, wie hoch die Gesamtforderungen aus diesem Konkursverfahren sind. Auch Benko als Schuldner selbst, beziehungsweise seine juristische Vertretung, wird sich dann erklären dürfen, wie „Die Presse“ berichtete. Benko hatte den für Mittwoch anstehenden Termin zum Cofac-Untersuchungsausschuss abgesagt. Das weckte im Allgemeinen die Erwartung, dass er persönlich vor Gericht anwesend sein werde.
Grabenweger steht vor einer Herkulesaufgabe. Der Jurist muss das Vermögen des Schuldners sichern und bewerten. „Grundlage dafür ist das Vermögensverzeichnis, das der Schuldner selbst abgegeben und unterschrieben hat“, heißt es vom Masseverwalter in einer Aussendung. „Mit diesem Vermögensverzeichnis erklärt Benko als Schuldner, sämtliche Vermögenswerte anzugeben und nichts zu verheimlichen.“
Mögliche Vermögensverschiebungen im Visier
Dabei kündigt der Masseverwalter an, sich „mit einem bloßen Abarbeiten dieses Vermögensverzeichnisses allein“ nicht zufriedengeben zu wollen. Er überprüft „auch Geschäftsunterlagen, Verträge, Bankkonten usw. und geht möglichen Informationsquellen im In- und Ausland nach, um weitere Vermögensbestandteile und Vermögensverschiebungen in der Vergangenheit“ festzustellen. Bei seiner Vorgehensweise kündigte er „viel Fingerspitzengefühl“, aber auch Konsequenz an.
Obwohl Benko mit seinem privaten Vermögen und nicht über die Signa-Gesellschaften betroffen ist, handelt es sich nicht um einen Privatkonkurs, sondern um einen Unternehmerkonkurs, wie „Die Presse“ berichtete. Denn der Tiroler hatte zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung ein Beratungsunternehmen als Einzelunternehmer betrieben.
„Abgewickelt wird ein klassisches Konkursverfahren und kein Sanierungsverfahren“, heißt es weiter. Es geht also nur mehr um die Verwertung von Benkos Vermögen und nicht um eine Unternehmensfortführung. „Im Vordergrund steht dabei die Befriedigung der Insolvenzgläubiger.“