Maro-Genossenschaft zahlungsunfähig: Nun gibt‘s eine bittere Nachricht für die Mieter
Wolfratshausen
Maro-Genossenschaft zahlungsunfähig: Nun gibt‘s eine bittere Nachricht für die Mieter
Maro-Mehrgenerationenhaus in Wolfratshausen.
Die in Ohlstadt (Landkreis Garmisch-Partenkirchen) beheimatete Maro-Genossenschaft hat einen Insolvenzantrag gestellt. Das könnte für tausende Mieter gravierende finanzielle Folgen haben.
Wolfratshausen/Dietramszell/Ohlstadt – Auf die Zahlungsunfähigkeit folgte ein Insolvenzantrag. Seither versucht die Maro-Genossenschaft wie berichtet, das Unternehmen durch diverse „Rettungsmaßnahmen“ vor dem endgültigen Aus zu bewahren. Gelingt das nicht, sind die Genossenschaftsanteile, die die Mieter im neuen Mehrgenerationenhaus in Wolfratshausen vor dem Einzug zeichnen mussten, verloren. Doch es könnte für die insgesamt rund 2100 Genossenschaftsmitglieder in ganz Bayern noch viel schlimmer kommen, wie die Ohlstädter Genossenschaft auf Nachfrage unserer Zeitung einräumt.
Maro-Genossenschaft zahlungsunfähig: Nun gibt‘s eine bittere Nachricht für die Mieter
Der Maro liegen zwar mittlerweile nach eigenen Angaben „private Unterstützungszusagen“ in Höhe von gut einer Million Euro vor. Doch als tragfähige Basis für das Sanierungskonzept reicht das nicht aus. Aus diesem Grund hat die Genossenschaft einen Hilferuf an den Bayerischen Landtag und das Bayerische Wirtschaftsministerium gesendet: „Wir benötigen die Hilfe des Freistaats. Und leider auch schnell, denn uns rennt die Zeit davon.“
Mitgliedsanteile der Mieter gelten als Eigenkapital der Maro
Jede Mietpartei musste vor dem Einzug ins neue Mehrgenerationenhaus an der Ecke Sauerlacher Straße/Hammerschmiedweg Mitglied der Maro werden. Kostenpunkt: jeweils 1500 Euro. Dasselbe gilt für das vor drei Jahren fertiggestellte Maro-Objekt Am Kreuzfeld in der Gemeinde Dietramszell. Das umfasst acht Zwei- bis Drei-Zimmer-Mietwohnungen. Die Mitgliedsanteile gelten als Eigenkapital der Genossenschaft, bei einer Insolvenz droht den Einzahlern „der Totalverlust“ ihres Geldes.
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Der Wert des Eigenkapitals wird dann mitverwendet, um die offenen Forderungen aus dem Insolvenzverfahren zu begleichen. Ein Totalverlust dieser Anteile ist also nicht ausgeschlossen.
Ein Sprecher der Maro-Genossenschaft
Laut der Genossenschaft haben die Mieter die Option, „für das laufende Jahr satzungsgemäß bis 30. November 2024 zu kündigen“. Wirksam wäre die Kündigung am 31. Dezember 2025. Durch eine Kündigung „im aktuellen Stadium“ würden die Genossenschaftsmitglieder ihre Situation jedoch nicht verbessern, so die Unternehmensleitung. „Sie erschweren aber die Argumentation, dass die Mitglieder hinter der Maro stehen.“ Eine außerordentliche Kündigung ist übrigens nicht möglich.
Auch tausende Euro Wohnungspflichtanteile könnten verloren sein
Scheitert das Bemühen, die Maro – ohne Aufteilung beziehungsweise Zerschlagung – als ganze Genossenschaft zu erhalten, sind wohl auch die Wohnungspflichtanteile verloren, so die Genossenschaft auf Nachfrage unserer Zeitung. Die Wohnungspflichtanteile, die die Mieter an die Maro überweisen mussten, lagen für die frei finanzierten Wohnungen im Mehrgenerationenhaus in Wolfratshausen bei 700, für die einkommensgeförderten Wohnungen bei 500 Euro pro Quadratmeter. Wer eine 82 Quadratmeter große Vier-Zimmer-Wohnung gemietet hat, musste gut 41 000 Euro aufs Konto der Ohlstädter überweisen. „Grundsätzlich ist es so, dass die Genossenschaftsanteile – ebenso wie die Wohnungspflichtanteile – in einem Insolvenzverfahren als Eigenkapital bewertet werden“, erklärt ein Maro-Sprecher. Und weiter: „Der Wert des Eigenkapitals wird dann mitverwendet, um die offenen Forderungen aus dem Insolvenzverfahren zu begleichen.“ Für die Wohnungsmieter heißt das: „Ein Totalverlust dieser Anteile ist also nicht ausgeschlossen.“
Die genaue Einschätzung des Gesamtwerts der Genossenschaftsanteile – falls eine Rettung der Maro nicht gelingt – sei derzeit nicht möglich. Bis Ende Mai, das betont der Unternehmenssprecher, „wollen wir alle Anstrengungen darauf konzentrieren, dass die Rettung gelingt“. (cce)