Mann zwängte sich in U-Bahn – jetzt bekommt er 14'000 Euro
In Wien musste das Gericht über die Schadenersatzklage eines Mannes urteilen. Er hatte sich beim Einsteigen in die U-Bahn verletzt, als diese schon fahrbereit war.
«Steigen Sie bitte nicht mehr ein», die Türen beginnen zu blinken und piepen – die U-Bahn macht sich bereit zur Abfahrt. Trotzdem springen dann immer noch oft gestresste Pendlerinnen und Pendler in die Züge. So auch ein Wiener, der dabei verletzt wurde. Ein Gericht musste schlussendlich klären, ob er noch hätte einsteigen dürfen.
«Heute» berichtet, der Fahrer im vorliegenden Fall habe die Aufforderung vergessen, nicht mehr einzusteigen. Auch der Warnton wurde nicht ausgelöst, weshalb auch der Schutzmechanismus der Türen versagte. Das Opfer wurde verletzt. Die Wiener Linien gaben ihm dafür selbst die Schuld.
Gerichtsfall
Der Mann klagte nach dem Vorfall auf Schadenersatz. Die Wiener Linien argumentierten vor Gericht, der Zug sei bereits abgefertigt gewesen und der Mann hätte nicht mehr einsteigen dürfen. Vor allem, weil der Wagen im Einstiegsbereich voller Hindernisse gewesen sei. Der Mann selbst hatte angegeben, dass er den Türbereich nicht habe verlassen können, weil ihm andere Fahrgäste den Weg verstellt hätten.
Das Bezirksgericht Innere Stadt gab dennoch der Schadenersatzklage des Mannes statt und sprach ihm 14’000 Euro zu. Das entspricht umgerechnet knapp 13’700 Franken. Auch das Wiener Landesgericht stimmte dem Urteil zu. Dem Mann könne kein Mitverschulden angelastet werden, weil er nicht damit rechnen konnte, dass sich die Türen schliessen würden.
Fall geht nochmals an Vorinstanz
Die Wiener Linien versuchten zu argumentieren, dass nichts passiert wäre, wenn sich der Mann nicht gedreht hätte. Doch auch der oberste Gerichtshof ging darauf nicht ein. Ein Fahrgast brauche mit dem Schliessen der Tür nicht zu rechnen, «wenn er mit dem Einsteige-Vorgang begonnen hat», entschied der OGH. Der Verletzte könnte nun also den Schadenersatz erhalten.
Davor schickten die Höchstrichter den Fall allerdings noch einmal ans Landesgericht zurück. Denn dort wurden nicht alle Feststellungen geklärt, die für ein etwaiges Mitverschulden des Mannes sprechen könnten. Bleibt es aber bei dem bisherigen Ergebnis, ist dem Mann kein Mitverschulden anzulasten. Dann bekäme er den vollen Schadenersatz ohne Abzüge.