«Man hätte den Betrieb schon früher schliessen müssen»
Erst nach vier wirkungslosen Kontrollen kassierten die Betreiber einer Basler Grüselbeiz einen Strafbefehl, aber nicht den Entzug ihrer Betriebsbewilligung.
Vier mal wurde die Basler Beiz in anderthalb Jahren kontrolliert und jedes mal waren sämtliche gravierenden Mängel nicht behoben. Nach der letzten Kontrolle ging der Fall an die Staatsanwaltschaft, die das Wirtepaar im Frühjahr 2023 per Strafbefehl zu Bussen verurteilte. Die Geschäftsführerin musste 2000 Franken bezahlen, der Koch 1000 Franken. Beide sind nicht mehr in dem Betrieb tätig.
Die Kontrollberichte des Basler Lebensmittelinspektorats legen den Schluss nahe, dass eine Zukunft ausserhalb der Gastronomie für die beiden und die Allgemeinheit das beste wäre. «Meiner Meinung nach hätte man den Betrieb früher schliessen müssen», sagt Maurus Ebneter, Präsident des Basler Wirteverbands. Es sei dafür zu sorgen, dass die Verantwortlichen in den nächsten fünf Jahren keinen Betrieb mehr führen.
Das bleibt wohl Wunschdenken. «Dass verurteilte Wirtinnen oder Wirte wieder einen anderen Betrieb führen, können wir praktisch nicht verhindern», sagt Nicole Ryf, Sprecherin des Basler Bau- und Verkehrsdepartements, bei dem auch das Gastgewerbeinspektorat angesiedelt ist.
Kein Bewilligungsentzug in drei Jahren
«Zu einem Entzug einer Betriebsbewilligung kam es seit 2020 das neue Gastgewerbegesetz eingeführt wurde nicht mehr», sagt Ryf. Das heisst, auch im beschriebenen Fall nicht. Der verurteilte Koch und die Geschäftsführerin dürften es aber schwer haben, wenn sie in Basel-Stadt andernorts die Bewilligung zum Führen eines Gastronomiebetriebs beantragen. Denn: Diese werde nicht erteilt, wenn «wiederholte Verstösse gegen die einschlägigen Vorschriften in den letzten fünf Jahren vorliegen», so Ryf.
Schlupflöcher für schwarze Schafe
Nur: Der Betrieb kann eine andere Person als Bewilligungsinhaber einsetzen, oder der Koch oder die Köchin könnte im Betrieb arbeiten, ohne dass er auf der Betriebsbewilligung erscheint. Ob das verurteilte Wirtepaar andernorts weiterwirtet, ist unklar. Da die Staatsanwaltschaft die Strafbefehle gegen die beiden nur anonymisiert zugänglich gemacht hat, kann nicht überprüft werden, ob sie weiterhin als Betreiber eines Gastronomiebetriebs eingetragen sind.