Kommentar zum Gerichtsurteil zu Stuttgart 21: Kretschmanns Erfolg
„Tage der offenen Baustelle“ – Blick ins Innere von Stuttgart 21 am 30. März 2024
In der Politik ist Ausdauer eine Tugend. Seit der Volksabstimmung über Stuttgart 21 im Jahr 2011 streiten sich das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart, die Region und der Flughafen mit der Bahn über die mittlerweile auf fünf Milliarden Euro angewachsenen Mehrkosten für das überambitionierte Bahnhofsprojekt.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann versprach nach der Niederlage der Gegner in der Volksabstimmung seinen Wählern, nicht einen zusätzlichen Cent aus der Landeskasse zu zahlen. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht gab der grün-schwarzen Landesregierung in erster Instanz recht: Die seit 2016 verhandelte Klage der Bahn sei teilweise unzulässig und unbegründet.
Für die Bürger des Landes und für Kretschmann ist das eine gute Entscheidung. Denn die Finanzierung des Tiefbahnhofs hatte von Anfang an einen grotesken Konstruktionsfehler: Man unterließ es, für die absehbaren Kostensteigerungen klar zu regeln, wer was wann zahlen muss. Es wurde nur vereinbart, darüber „zu sprechen“.
Anders hätte der damalige Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) den neuen Bahnhof, den die Bahn lange Zeit gar nicht wollte und von dem vor allem die Stadt profitiert, nicht durchsetzen können.
Das Projekt wird doppelt so teuer und sechs Jahre später fertig; der politische Preis für das Durchpeitschen des Projekts ist hoch. Wer groß denken und bauen will, sollte besser rechnen und keine Wischiwaschi-Verträge abschließen.