Hamburg: Strikte Auflagen für weitere Islamisten-Demo
Die Gruppe Muslim Interaktiv will am Samstag erneut im Hamburger Stadtteil St. Georg demonstrieren. Es ist nun verboten, ein Kalifat in Deutschland zu fordern.
Hamburg: Strikte Auflagen für weitere Islamisten-Demo
Für die angekündigte islamistische Demonstration am Samstag in Hamburg hat die Versammlungsbehörde den Anmelder nach eigenen Worten mit »strengen Auflagen« belegt. Konkret wurde die Bestätigung der Kundgebung an neun Auflagen geknüpft, wie die Polizei mitteilte.
Wie schon bei der vorherigen Demo Ende April darf demnach nicht zu Hass und Gewalt aufgerufen und das Existenzrecht Israels nicht geleugnet werden. Auch das Beschädigen oder Verbrennen israelischer Flaggen ist untersagt.
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Eine Reaktion auf die vergangene Kundgebung von Muslim interaktiv ist das Verbot, ein Kalifat in Deutschland in Wort, Bild oder Schrift zu fordern. Bei der Demonstration am 27. April war auf Schildern der Schriftzug »Kalifat ist die Lösung« zu lesen gewesen. In Redebeiträgen war außerdem ein Kalifat als Lösung gesellschaftlicher Probleme in islamischen Staaten gefordert worden.
Geschlechtertrennung nicht erlaubt
Wie die Polizei weiter berichtete, darf es bei der Versammlung keine Geschlechtertrennung geben. Insbesondere dürften Frauen nicht in einen hinteren Demoblock geschickt und ihnen der Zugang zum vorderen Bereich der Veranstaltung nicht verweigert werden. Weitere Auflagen betreffen demnach die Ordner und die Durchsagen.
Die Versammlung soll laut Polizei auf dem Kreuzweg im Stadtteil St. Georg als “stationäre Kundgebung” stattfinden. Die Gruppe hatte ursprünglich auch einen Demozug angekündigt. 1000 Teilnehmer sind angemeldet, der Titel der Demo lautet »Gegen Zensur und Meinungsdiktat«. Laut Polizei wurde zudem eine Gegendemonstration mit 100 Teilnehmern angekündigt.
Ein Versammlungsverbot sei wie schon vor der Demonstration der Gruppe am 27. April intensiv geprüft worden, sagte Hamburgs Polizeipräsident Falk Schnabel am Mittwoch bei einer gemeinsamen Pressekonferenz von Polizei, Innenbehörde und Verfassungsschutz. Dazu sei auch Videomaterial von der vorangegangenen Kundgebung ausgewertet worden. »Ein Verbot wird sich rechtlich nicht halten lassen«, fasste Schnabel die Ergebnisse zusammen.
Die Versammlungsbehörde hat den Anmelder der islamistischen Demo demnach auch auf die Strafbarkeit bestimmter Parolen und Symbole sowie auf das Verbot uniformierten Auftretens bei Versammlungen hingewiesen.