Gemeindepräsident mit 58 Messerstichen getötet – Frau vor Gericht
2022 erschütterte die Tötung des Gemeindepräsidenten von Lauterbrunnen die Medien. Heute steht seine Ehefrau vor dem Regionalgericht Oberland: Sie soll ihn im Wahn getötet haben.
Ab heute Mittwoch steht die Ehefrau des ehemaligen Gemeindepräsidenten von Lauterbrunnen, Martin Stäger, vor dem Regionalgericht Oberland. Im August 2022 attackierte Martin Stägers Ehefrau ihn mit einem Fleischmesser in ihrem Zuhause und fügte ihm 58 Stichverletzungen zu.
Wie die «Berner Zeitung» berichtet, wurde sie von einem Gutachter für schuldunfähig befunden. Die Öffentlichkeit ist von der Parteiverhandlung am Mittwoch ausgeschlossen. Das Urteil wird am 6. Mai eröffnet.
Sie dachte, er wäre ein Stasi-Mitarbeiter
2022 berichtete auch 20 Minuten über die Tötung. Der Auslöser für diese grausame Tat waren die schweren psychischen Probleme der Täterin, einer 59-jährigen deutschen Staatsbürgerin. Sie litt unter Verfolgungswahn und glaubte über Jahre hinweg, ihr Mann sei ein Stasi-Mitarbeiter, der sie töten wolle.
Trotz wiederholter Klinikaufenthalte, zuletzt im Jahr 2020, verschlechterte sich ihr Zustand dramatisch, nachdem sie eigenmächtig ihre Medikamente abgesetzt hatte. Die Paranoia der Frau eskalierte in einem eingebildeten Giftanschlag. Nachdem sie vermeintlich Ammoniak in einer Flasche Preiselbeersaft geschmeckt hatte, war sie davon überzeugt, dass die Stasi sie vergiften wolle.
Die verzweifelte Frau alarmierte ihre Töchter und versuchte, sie zu warnen. Als Martin Stäger daraufhin versuchte, mit ihr darüber zu sprechen, kam es zum tödlichen Streit. Einige Stunden nach der Tat nahm die Polizei sie fest und sie gab die Tötung zu.
Stationäre psychiatrische Unterbringung
Nach der Tat beantragte die Staatsanwaltschaft eine stationäre psychiatrische Unterbringung der Frau, basierend auf einem forensisch-psychiatrischen Gutachten, welches sie als schuldunfähig einstufte. Ihre Wahnvorstellungen hätten sie daran gehindert, das Unrecht ihrer Tat zu erkennen.
Der Gutachter empfiehlt zudem eine engmaschige Betreuung, um die hohe Rückfallgefahr zu minimieren. Die geschlossene stationäre Massnahme kann nach Schweizerischem Strafgesetzbuch bis zu fünf Jahre andauern, mit der Möglichkeit zur Verlängerung.