Energiewende: Bundesregierung kommt mit Kraftwerksstrategie nicht voran

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28.11.2022, Nordrhein-Westfalen, Grevenbroich: Dampf steigt am frühen Morgen aus dem RWE Braunkohlek data-portal-copyright=

Eckpunkte der Kraftwerksstrategie liegen seit drei Monaten vor, doch Details sind offen. Die Branche will Klarheit über das Ausschreibungsdesign und die regionale Verteilung der Anlagen.

Seit Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) Anfang Februar die Eckpunkte einer Kraftwerksstrategie vorgestellt hat, ist von dem Thema nicht mehr viel zu hören. An den Details der geplanten Regelung wird noch gearbeitet, viele Fragen sind ungeklärt.

In der Branche wächst der Unmut. Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), sagte dem Handelsblatt, man warte „äußerst ungeduldig auf die Ausschreibungen“ für die geplanten Back-up-Kraftwerke. „Die Finanzierungsfrage ist ebenso schnell zu klären wie die beihilferechtliche Sicherheit sowie die Standortfrage“, sagte Andreae. Zudem seien die konkreten Ausschreibungszeiträume für die Kraftwerke unklar.

Der von Andreae angesprochene Aspekt der Standortauswahl hat auch aus Sicht von Werner Götz, Vorsitzender der Geschäftsführung des Übertragungsnetzbetreibers TransnetBW, Priorität: „Eine sinnvolle regionale Aufteilung der Back-up-Kapazitäten ist unabdingbar“, sagte Götz dem Handelsblatt.

Beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU), in dem sich die Stadtwerke zusammengeschlossen haben, wachsen die Zweifel, ob das Ministerium seine Zusagen noch halten kann: „Ob die Kraftwerksauschreibungen dieses Jahr überhaupt noch kommen können, ist unklar“, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing dem Handelsblatt.

Nur wer die Ausschreibungsdetails kenne, könne mit den Planungen beginnen, kalkulieren und dann seinen Hut in den Ring werfen, sagte Liebing. „Damit es überhaupt genügend Bieter gibt und die Energieversorgung resilient bleibt, muss bei den Ausschreibungen ein besonderes Augenmerk auf regionale Spreizung und auf Akteursvielfalt gelegt werden“, so der VKU-Chef.

Gespräche mit der EU-Kommission sind noch nicht abgeschlossen

Das Bundeswirtschaftsministerium äußert sich zurückhaltend zum weiteren Fortgang: „Die Gespräche zur Kraftwerksstrategie innerhalb der Bundesregierung und mit der Europäischen Kommission sind noch nicht abgeschlossen. Daher können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Angaben zum Zeitplan der Ausschreibungen machen“, sagte ein Sprecher auf Nachfrage. Der Aspekt der regionalen Verteilung sei Teil der Gespräche.

Eine sinnvolle regionale Aufteilung der Kapazitäten ist unabdingbar.

Mit der Kraftwerksstrategie soll der Bau von Back-up-Kraftwerken angereizt werden, die künftig immer dann einspringen sollen, wenn die erneuerbaren Energien nicht genug Strom liefern können, um die Stromnachfrage zu decken. Zunächst sollen Gaskraftwerke mit einer Gesamtkapazität von bis zu zehn Gigawatt (GW) ausgeschrieben werden. Die ersten Ausschreibungen sollen im zweiten Halbjahr 2024 erfolgen.

Die Kraftwerke sollen zunächst mit Erdgas betrieben und später komplett auf den Betrieb mit Wasserstoff umgestellt werden. Für den Umstieg ist der Zeitraum zwischen 2035 und 2040 anvisiert, das genaue Datum soll 2032 festgelegt werden. Die angestrebten zehn GW Kraftwerksleistung entsprechen etwa 20 großen Gaskraftwerksblöcken.

Die Kosten der Kraftwerksstrategie schätzt die Regierung auf 15 bis 20 Milliarden Euro. Ein Teil fällt für Investitionskostenzuschüsse für den Bau der Anlagen an, ein anderer Teil für Zuschüsse, mit denen die Mehrkosten für den Betrieb der Anlagen mit Wasserstoff ausgeglichen werden.

Während die ersten Investitionskostenzuschüsse frühestens 2028 anfallen dürften, wenn der Bau der ersten Anlagen beginnt, sind die ersten Betriebskostenzuschüsse mit der Umstellung auf den Betrieb mit Wasserstoff ab circa 2035 fällig.

Zu klären sind noch beihilferechtliche Fragen. Die EU-Kommission und die Bundesregierung verhandeln darüber bereits seit Monaten. Doch in den Verhandlungen mit der Kommission geht es nicht allein um die Höhe der Investitionskostenzuschüsse; ein weiterer Streitpunkt dürfte die Frage sein, welchen Einfluss die Politik auf die Standorte der Kraftwerke nehmen darf.

Besonders im Süden und Westen fehlen Kraftwerke

Die Kommission ist grundsätzlich der Auffassung, dass allein entscheidend ist, welche Betreiber bereit sind, sich mit den geringsten Investitionskostenzuschüssen zu begnügen. Der Standort der Kraftwerke spielt dagegen keine Rolle. Theoretisch könnten dann Standorte im Norden Deutschlands zum Zuge kommen, die eine gute Anbindung an die vorhandene Erdgas- und die geplante Wasserstoff-Importinfrastruktur bieten.

Für das Stromversorgungssystem insgesamt sind das aber keineswegs die günstigsten Standorte. Denn der Mangel an gesicherter, jederzeit abrufbarer Kraftwerksleistung besteht insbesondere im Süden und Westen Deutschlands. Hier sind in den vergangenen Jahren Atomkraftwerke vom Netz gegangen, zugleich schreitet auch hier der Ausstieg aus der Kohleverstromung voran.

Hinzu kommen die noch immer bestehenden Engpässe im Stromnetz: Wenn die Netzkapazitäten von Nord nach Süd nicht ausreichen, um im Norden Deutschlands erzeugten Windstrom ins Netz einzuspeisen, müssen im Süden und Westen ersatzweise fossile Kraftwerke Strom produzieren. Diesen Vorgang nennt man „Redispatch“.

TransnetBW-Chef Götz appelliert an das Bundeswirtschaftsministerium, schnell Klarheit darüber zu schaffen, wo die Back-up-Kapazitäten entstehen sollen. TransnetBW hatte im vergangenen Jahr gemeinsam mit den Kraftwerksbetreibern Steag und GKM einen entsprechenden Vorschlag gemacht: Vergütungen, die für Redispatch-Maßnahmen gezahlt werden, sollen demnach künftig bereits zum Zeitpunkt der Investition in ein neues Kraftwerk für fünf Jahre ab Inbetriebnahme garantiert werden. Damit würde der Zahlungsstrom sicher, und Investoren könnten bessere Konditionen am Kapitalmarkt erreichen.

Gutachter sehen Einsparpotenzial von mehr als einer Milliarde Euro

Der Clou: Es würde genau dort der Neubau von Kraftwerken angereizt, wo der Netzausbau den Zielen hinterherhinkt, neue Kraftwerke deshalb zur Netzstabilisierung ohnehin unverzichtbar sind und künftig als Back-up dringend benötigt werden dürften. Das ist besonders im Süden und Westen Deutschlands der Fall.

„Kraftwerke, die im Rahmen der Kraftwerksstrategie gefördert werden, sollten an den Stellen im System entstehen, wo sie den besten Beitrag für die Versorgungssicherheit und den sicheren Netzbetrieb leisten“, heißt es dazu in Berechnungen, die das auf Energiefragen spezialisierte Beratungsunternehmen Enervis für TransnetBW angestellt hat. Enervis kommt darin zu dem Schluss, dass der Bundeshaushalt durch die Berücksichtigung regionaler Aspekte bei der Standortauswahl um „mehr als eine Milliarde Euro entlastet“ würde.

TransnetBW-Chef Götz ist überzeugt, dass sich der Vorschlag leicht mit der geplanten Kraftwerksstrategie kombinieren ließe. Außerdem werfe er keine beihilferechtlichen Fragen auf.

Die Stadtwerke wiederum appellieren an das Wirtschaftsressort, bei den Ausschreibungen für die Back-up-Kraftwerke Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zu berücksichtigen. KWK-Anlagen produzieren gleichzeitig Strom und Wärme. Sie werden aktuell zum großen Teil mit Erdgas betrieben. Sie sind als Wärmequellen für Wärmenetze weitverbreitet. „Zu einem zukunftsfesten Kraftwerkspark gehören unbedingt KWK-Anlagen“, sagte Liebing. Sie seien „der ideale Partner der volatilen erneuerbaren Energien – bei der Strom- und auch bei der Wärmeversorgung über Wärmenetze“.

Das KWK-Gesetz, das die Förderung von KWK-Anlagen festschreibt, läuft jedoch 2026 aus. Die bislang vorgelegte Verständigung auf politische Eckpunkte für eine Kraftwerksstrategie müsse daher noch bis zur Sommerpause von einer Verlängerung des KWK-Gesetzes über 2026 hinaus flankiert werden, forderte Liebing.

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