«Doppelte Strafe»: Nach Velounfall müssen Betroffene bezahlen
Nach einem Velounfall beschweren sich zwei Freiburger. Obwohl sie keine Busse erhielten, müssen sie für ihre Stürze bezahlen.
Eine Velofahrerin aus Freiburg muss nach einem Unfall die Verfahrenskosten selbst bezahlen. Drei Monate nach ihrem Unglück ist sie frustriert über die Rechnung von 250 Franken und fühlt sich als «doppeltes Opfer ungerechter Gesetze». Das berichtet «La Liberté».
«Kriminelle» Stürze
«Ich fühle mich wie eine Kriminelle, wenn ich allein mit dem Fahrrad in einer verlassenen Strasse gestürzt bin», sagt die 45-Jährige. Im September 2023 war sie auf einem E-Bike unterwegs, ihre Tochter folgte ihr ebenfalls mit dem Velo. Als sie sich zu ihr umdrehte, verlor sie die Kontrolle über ihr Fahrrad, was zu einem Sturz führte.
Die Lenkerin bekam zwar keine Busse ausgestellt, aber drei Monate nach dem Unfall muss sie nun die Verfahrenskosten berappen, die von ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden.
Einem 30-jährigen Mann erging es ähnlich. Ein Sturz mit dem Velo kostete ihn 450 Franken. «Ich habe mich selbst verletzt, ohne jemanden in Gefahr zu bringen, und muss dafür mehr als 450 Franken bezahlen, das ist hart. Auch wenn man mir erklärte, dass man mich wahrscheinlich von der Geldstrafe befreien würde, da ich ausreichend bestraft und verletzt worden sei.»
Kontrollverlust ist strafbar
Bei Nicht-Beherrschen des Fahrzeugs können Velofahrerinnen und Velofahrer genauso gebüsst werden wie Automobilisten. Patrick Nicolet, Vize-Oberamtmann des Saanebezirks, sagt zu «La Liberté»: «Bei einem solchen Kontrollverlust wird meist darauf verzichtet, der radfahrenden Person eine Geldstrafe aufzuerlegen, da sie sich in 99 Prozent der Fälle verletzt.»
Dabei stützt er sich auf einen Artikel des Strassenverkehrsgesetzes. Dieser besagt, dass der Täter, wenn er durch die Folgen seiner Tat direkt betroffen ist, von der Strafverfolgung befreit werden kann. Trotzdem bleibt die betroffene Person einer Übertretung der Strassenverkehrsgesetzgebung schuldig. Somit muss sie die Verfahrenskosten bezahlen, erhält aber keinen Eintrag ins Strafregister. Dies werde von den Verunfallten manchmal als Geldstrafe gewertet, so Nicolet.