Die Lophophora wurden kaum wegen ihres Aussehens geschmuggelt
Bei einer Grenzkontrolle eines Personenwagens in Basel wurden 46 Kakteen sichergestellt. Jeder einzelne Kaktus steht unter Artenschutz.
Mitarbeitende des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) haben am 14. April einen exotischen Fund gemacht. Wie das BAZG in einer Pressemitteilung am Donnerstag schreibt, wurde ein Personenwagen mit Schweizer Kontrollschild beim Grenzübergang Hegenheimerstrasse in Basel kontrolliert. Dabei entdeckten die Mitarbeitenden des BAZG drei Kisten, gefüllt mit insgesamt 46 Kakteen.
Jeder einzelne Kaktus stand unter Artenschutz. Die Pflanzen wurden vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) sichergestellt.
Mitarbeitende des BAZG beobachteten, wie ein Fahrzeug mit Schweizer Nummernschild beim Grenzübergang Burgfelderstrasse kurz vor der Grenze wendete. Wenig später reiste dasselbe Auto bei der Hegenheimerstrasse ein, wo die Kontrolle ihm zum Verhängnis wurde.
Der Fahrer deutscher Nationalität wollte Pflanzen einführen, die unter dem Washingtoner Artenschutz-Abkommen (CITES) stehen. Ein Teil der Kakteen ist teilweise akut gefährdet, verboten (CITES I) oder deren Handel ist stark eingeschränkt. Andere sind nur in kontrolliertem, bewilligungspflichtigem Besitz erlaubt (CITES II).
Ausserdem befanden sich verschiedene Vertreter der Gattung Lophophora darunter, die auch als Peyote bekannt sind. Diese Spezies enthält Meskalin und unterliegt daher dem Betäubungsmittelgesetz. In der Schweiz ist ihr Besitz verboten. Das BLV entscheidet über weitere Massnahmen.