Bundeshaushalt: Rechnungshof-Präsident warnt vor Ende der Schuldenbremse und rät zum Sparen
17.01.2019, Berlin, Deutschland – Hintergrundgespraech mit dem Praesidenten des Bundesrechnungshofes data-portal-copyright=
Politik werde immer behaupten, sie brauche mehr Geld, sagt Bundesrechnungshof-Präsident Kay Scheller. Ein Gespräch über die Schieflage der Staatsfinanzen und Einsparmöglichkeiten des Staates.
Kay Schellers Dienstsitz ist Bonn, aber vor allem in Berlin sorgt der Präsident des Bundesrechnungshofs für Diskussionen. In der Bundespolitik fühlen sich viele von seinen Mahnungen für einen sorgsameren Umgang mit dem Geld der Steuerzahler genervt. Scheller überziehe sein Mandat, lautet der Vorwurf und betreibe selbst Politik.
Deutschlands oberster Haushaltsprüfer hält die Kritik für unberechtigt, das macht er im Gespräch mit dem Handelsblatt deutlich. Schelller sieht sich in der Rolle des Mahners. Und warnt vor einem „Weiter-so“ in der Haushaltspolitik: Die Probleme im Bundeshaushalt seien „enorm“, die Bundesregierung müsse den Bürgern den „Ernst der Lage“ vermitteln und zu Einsparungen bereit sein.
Von einer Lockerung der Schuldenbremse rät der Präsident des Rechnungshofes dringend ab: „Die Politik wird immer behaupten, sie komme nicht mit dem vorhandenen Geld aus.“ Deshalb sei eine Eingrenzung durch die Schuldenbremse wichtig: „als Schutz kommender Generationen“.
Lesen Sie hier das komplette Interview:
Herr Scheller, jahrelang wussten die Bundesregierungen nicht wohin mit dem Geld. Jetzt muss die Ampel jedes Jahr neue Haushaltslöcher schließen. Wie sind die Staatsfinanzen so in Schieflage geraten?Wir kamen aus einer Schönwetterphase zwischen 2013 und 2019 – ohne ernsthafte und echte Konsolidierung. Jetzt sind die Probleme enorm. Die Steuereinnahmen sprudeln nicht mehr, es gibt eine Überdehnung der Ausgaben und Aufgaben, die Zinslast drückt. Das macht es schwer, den Haushalt für 2025 aufzustellen, 2028 wird sich die Lage weiter zuspitzen. Die Politik muss nun ein Bewusstsein für den Ernst der Lage schaffen. Wir stehen vor einer Zeit der Bewährung.
Befindet sich die Politik geistig noch in der Schönwetterphase?Politik hat die Aufgabe, Konflikte auszutragen. Das muss jetzt geschehen, man wird um ein Priorisieren nicht umhinkommen. Eine weitere Flucht in Schulden ist nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts versperrt. In 2024 wird die ausgewiesene Kreditaufnahme von 39 Milliarden Euro rechnerisch fast vollständig für die Begleichung von Zinsen benötigt.
War das Haushaltsurteil aus dem Vorjahr nicht überzogen? Der Bund darf jetzt quasi keine Rücklagen mehr bilden. Wie will man da noch Haushaltspolitik betreiben?Das Verfassungsgericht hat die bestehenden Regeln des Grundgesetzes angewendet und bestätigt. Wer die Regeln verändern will, braucht dafür eine Mehrheit. Die ist aktuell nicht in Sicht, weshalb die Debatte über die Schuldenbremse eher akademisch ist.
Sie haben jüngst gewarnt, der Bund drohe in der Haushaltspolitik noch immer gegen die Verfassung zu verstoßen. Warum? Berücksichtigt man die Rücklage und Sondervermögen nimmt der Bund im Jahr 2024 mehr als die zulässigen 39 Milliarden Euro an Krediten auf, nämlich 81 Milliarden Euro. Denn die nun verwendete Rücklage ist nicht werthaltig und muss durch zusätzliche Kredite erst beschafft werden. Wir sehen: Die Politik sucht nach zusätzlichen Wegen der Neuverschuldung. Dazu zählen auch die Überlegungen, in einer Haushaltsnormallage weitere Notlagen auszurufen, weiteres Eigenkapitel zur Deutschen Bahn zu transferieren oder die Konjunkturkomponente umzugestalten.
Finanzminister Christian Lindner (FDP) hat vorgeschlagen, später in die Tilgung der Corona-Schulden einzusteigen und nicht wie geplant schon 2028. Eine gute Idee?Nein. Das erhöht den Zinsaufwand und lädt künftige Regierungen ein, die Tilgung immer weiter in die Zukunft zu schieben. So werden die Schulden zu einer Ewigkeitslast mit dauerhafter Zinszahlung, die den Spielraum künftiger Generationen permanent einschränken. Und wie wollen wir von anderen EU-Staaten die Einhaltung der Fiskalregeln verlangen, wenn wir sie selbst trickreich umgehen?
Im Haushalt 2025 muss der Bund etwa 25 Milliarden Euro einsparen. Wie soll das gehen?Durch realistische Planungen, die näher am tatsächlichen Finanzbedarf sind. Es gibt Programme, bei denen Milliarden Euro ungenutzt bleiben. Unsere Prüfungen zeigen zudem: Viele Förderprogramme könnten deutlich effizienter sein. Und dann gibt es noch Steuervergünstigungen und Subventionen, deren Veränderung Spielraum schaffen könnte.
Wir haben eine andere Haushaltswirklichkeit als vor zehn Jahren.
Aber schon der Mini-Subventionsabbau für Landwirte hat im Vorjahr doch zu Massendemonstrationen geführt.Ein Konsolidierungsplan muss alle gesellschaftlichen Gruppen berücksichtigen und es den Menschen ermöglichen, sich rechtzeitig auf Belastungen einzustellen. Beides war bei den kurzfristigen Kürzungsplänen im Vorjahr nicht gegeben. Aber es hilft nichts. Wir haben eine andere Haushaltswirklichkeit als vor zehn Jahren. Das verlangt von der Politik, notwendige Veränderungsprozesse anzustoßen.
Wäre es dann nicht angebracht, die Schuldenbremse zu lockern?Nein. Die Politik wird immer behaupten, sie komme nicht mit dem vorhandenen Geld aus. Deshalb ist die Eingrenzung durch die Schuldenbremse wichtig, als Schutz kommender Generationen. Da sehe ich mich mit dem Bundesrechnungshof in der Rolle des Mahners. Eine Lockerung der Schuldenbremse bedeutet nur, dass die Politik den strukturellen Problemen ausweicht und deren Lösung in die Zukunft vertagt.
Kommende Generationen haben aber auch nichts gewonnen, wenn nicht genug in ihre Zukunft investiert wird.Die Schuldenbremse ist ein Garant souveränen, demokratischen Handelns. Sie schützt zukünftige Generationen vor übermäßiger Belastung und erhält deren eigenen Gestaltungsspielraum. Wer heute Teenager ist und 2028 ins Berufsleben eintritt, der trägt bis 2061 die Schulden von heute ab. Und das, weil die gegenwärtige Generation sich nicht einschränken oder priorisieren will? Das ist doch nicht in Ordnung.
Aber selbst die Bundesbank kann sich einen höheren Schuldenspielraum vorstellen, etwa wenn der Gesamt-Schuldenstand von derzeit rund 60 Prozent gehalten wird.Deutschland nähert sich den 60 Prozent insgesamt nicht an, weil wir Schulden tilgen, sondern wegen der hohen Inflation, die das nominale Wachstum treibt. Und schauen wir nur auf den Bund, stagniert dessen Schuldenquote. Nur die Länder haben Boden gutgemacht. Zudem ist wichtig: Die Schuldenstandsquote bildet längst nicht alle Schulden ab.
Was fehlt?Unberücksichtigt ist Deutschlands Anteil an gemeinschaftlichen Schulden der EU. Und wer sagt denn, dass neue Schuldenspielräume wirklich für Investitionen genutzt werden? Der Haushalt ist zu 90 Prozent gebunden, also versteinert.
Dieses Jahr will das Verfassungsgericht über den Solidaritätszuschlag urteilen. Ist das ein Verfassungsrisiko?Das wird das Verfassungsgericht entscheiden. Wir haben schon vor Jahren vor dem Verfassungsrisiko gewarnt, den Soli nur teilweise abzuschaffen.
Spätestens 2028 muss das Zwei-Prozent-Ziel bei den Verteidigungsausgaben aus dem regulären Etat bestritten werden. Wie soll das ohne Reform der Schuldenbremse gehen?Der Bund braucht eine strategische Planung für die nächsten fünf bis zehn Jahre – über Wahlperioden hinaus. Strukturelle Daueraufgaben der Daseinsvorsorge sollten nicht über Neuverschuldung finanziert werden. Zudem stehen dem Bund – verglichen mit 2019, vor Corona – in diesem Jahr 120 Milliarden Euro mehr zur Verfügung. Und dieser Zuwachs ist nicht nur inflationsbedingt. Jetzt ist die Zeit, die Kernaufgaben des Staates in den Fokus zu nehmen, wie die militärische Verteidigungsfähigkeit.
Vorwürfe, ich würde Parteipolitik betreiben, laufen ins Leere.
Stärkt so ein Sparkurs nicht nur noch weiter die AfD?Ich bin überzeugt: Es kommt auf die gute Kommunikation plausibler Lösungswege an.
Sie sind in Berlin gerade ein viel diskutierter Mann …… ist das so?
Politiker werfen Ihnen vor, mit Gutachten wie jüngst zur Energiewende selbst Politik zu betreiben. Können Sie die Kritik nachvollziehen?Nein. Die Prüfungen des Bundesrechnungshofs sind immer durch sein im Grundgesetz verankertes Mandat legitimiert: die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit des Verwaltungshandels. Im aktuellen Sonderbericht zur Energiewende haben wir beispielsweise untersucht, ob der Bund das ihm gesetzlich vorgegebene Ziel, bis 2030 80 Prozent der Energie aus Erneuerbaren zu gewinnen, erreichen kann.
Warum stößt dann so vielen auf, dass Sie angeblich immer nur draufhauen und ungefragt Ratschläge erteilen?Es ist die Aufgabe der externen Finanzkontrolle: prüfen, beraten, berichten. Und dabei geben wir Empfehlungen. Natürlich ist es für die Adressaten nicht schön, den Spiegel vorgehalten zu bekommen. „Draufhauen“ kann ich aber nicht teilen.
Wie sehen Sie Ihre Rolle selbst?Wir formulieren unsere Prüfungsergebnisse so, dass viele Menschen sie verstehen können. Entscheidungen im Bundesrechnungshof treffe ich auch nicht allein. Der Sonderbericht zur Energiewende wurde von 16 unabhängigen Mitgliedern im Großen Senat beraten und einstimmig beschlossen. Vorwürfe, ich würde Parteipolitik betreiben, laufen ins Leere. Im Übrigen: Ich bin bald zehn Jahre im Amt und in dieser Zeit gab es Bundesregierungen unterschiedlicher Couleur.