Auf der illegalen Jagd tappte der Jäger in die Fotofalle
Am Donnerstag muss sich ein 58-Jähriger vor dem Kreisgericht in Mels verantworten. Er soll Rothirsche erlegt und die Abschüsse verheimlicht haben. Eine Wildtierkamera ertappte ihn – diese soll er verschwinden lassen haben.
Ein 58-Jähriger muss sich am Donnerstag wegen mehrerer Delikte vor dem Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland in Mels SG verantworten. Im September 2019 erlegte der Schweizer spätabends einen männlichen Rothirsch. Den Abschuss soll er verheimlicht haben, unter anderem auch gegenüber dem Obmann der Jagdgesellschaft.
Im selben Jahr fand der Beschuldigte in einem Stall den Kadaver eines Luchses. Er nahm das Tier mit nachhause und fertigte vom Schädel ein Präparat an, ohne eine erforderliche Bewilligung zu besitzen. Das Schädelpräparat stellte er in seinem Schlafzimmer auf dem Nachttisch auf.
In Fotofalle getappt und Kamera verschwinden lassen
In einer Nacht im August 2021, der Schweizer war damals Revierpächter in einem Jagdrevier, pirschte er mit einer umgehängten Langwaffe, einer Taschenlampe und Jagdausrüstung, in seinem Nachbarrevier auf der Fährte eines männlichen Rothirschs.
Das Tier wurde von einer Wildkamera erfasst, die das Jagdrevier zum Zweck des Gross-Raubtier-Monitorings aufgestellt hatte. «Knapp neun Minuten später tappte der Beschuldigte in die gleiche Fotofalle. Als er dies bemerkte, entfernte er die Kamera und liess sie verschwinden», so die St. Galler Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift.
Einige Tage später erlegte der Mann einen männlichen Rothirsch und verheimlichte den Abschuss gegenüber dem Obmann der Jagdgesellschaft.
Waffen in unverschlossenen Schränken aufbewahrt
Neben den nicht deklarierten Abschüssen besass der 58-Jährige mehrere verbotene Waffen oder Waffenzubehör, für deren Besitz eine entsprechende Ausnahmebewilligung erforderlich ist.
Weitere Jagdwaffen bewahrte der Mann in seinem Haus in nicht abgeschlossenen Schränken auf, sodass sie nur ungenügend gegen den Zugriff von Drittpersonen geschützt waren. Einige der Schusswaffen waren zudem geladen.
Das fordert die Staatsanwaltschaft
Die St. Galler Staatsanwaltschaft fordert, den 58-Jährigen wegen:
schuldig zu sprechen.
Der Mann sei zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten zu verurteilen. Die Probezeit sei auf vier Jahre anzusetzen. Zudem fordert die Staatsanwaltschaft eine Busse von 7000 Franken sowie, dass dem Mann die Jagdberechtigung für vier Jahre entzogen wird.
Es gilt die Unschuldsvermutung.