„Zugunsten eines guten Miteinanders“: Gesichtsverhüllung an Hambuger Schulen bald verboten
Regierung folgt Gerichtsurteil
„Zugunsten eines guten Miteinanders“: Gesichtsverhüllung an Hambuger Schulen bald verboten
Nikab Vollverschleierung
Offene Kommunikation als Schlüssel zum Lernerfolg: SPD und Grüne in Hamburg fordern ein Verbot von Gesichtsverhüllungen an Schulen.
Hamburg – Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen planen, Gesichtsverhüllungen an Hamburger Schulen gesetzlich zu untersagen. Ein entsprechender Antrag wurde am Dienstag, 30. April, veröffentlicht und soll zwei Wochen später zur Entscheidung vorgelegt werden. Dieser Schritt soll den Anforderungen des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts gerecht werden, wie in der Begründung des Antrags erläutert wird.
Im Jahr 2020 hatte das Gericht entschieden, dass einer 16-jährigen muslimischen Schülerin das Tragen eines Gesichtsschleiers nicht verboten werden könne, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gebe. SPD und Grüne betonten am Dienstag, dass offene Kommunikation eine wesentliche Voraussetzung für den Lernerfolg und ein harmonisches Miteinander an Schulen sei. Ein wichtiger Aspekt dabei sei die Fähigkeit, die Mimik des Gegenübers zu interpretieren.
Gelebte Praxis in Hamburg bekommt nun ein Gesetz: Vollverschleierung an Schulen
Nils Hansen, der Schulexperte der SPD-Fraktion, äußerte: „Der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag kann nur gelingen, wenn wir in den Schulen die richtigen Rahmenbedingungen schaffen“. Er betonte, dass offene Kommunikation an Hamburger Schulen bereits gelebte Praxis sei. Doch fügte er hinzu: „Sie braucht aber im Einzelfall einen klaren gesetzlichen Rahmen, auf dessen Grundlage Schulleitungen rechtssichere Entscheidungen zugunsten eines guten Miteinanders treffen können.“
Sina Koriath, die Vorsitzende des Schulausschusses und Abgeordnete der Grünen, erklärte, dass das Verhüllungsverbot dazu dienen solle, die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler zu fördern. Darüber hinaus würde es den Schulleitungen eine Handlungsgrundlage bieten, „die in einem mitunter sensiblen Bereich wichtige Entscheidungen treffen, wobei in Einzelfällen Ausnahmeregelungen zugelassen werden können, etwa aus Gründen des Gesundheitsschutzes“.