Zu hohe Hürden: Projekt wird nicht weiterverfolgt
Zu hohe unternehmerische Risiken und fehlende Planungssicherheit: Die Riesen-Solaranlage auf dem Brienzersee bleibt eine Projektidee. Zumindest vorerst.
Die von den IBI geplante Solaranlage auf dem Brienzersee: Das Projekt wird zumindest vorerst nicht weiterverfolgt.
Auf fünf Prozent der Fläche des Brienzersees könnten rund 100 Gigawattstunden Solarstrom erzeugt werden, sagte Helmut Perreten, Geschäftsführer der Industriellen Betriebe Interlaken (IBI), an einem öffentlichen Abend der Gemeinde Interlaken. Dies war im August letzten Jahres. Perreten löste mit dieser Ankündigung einer vertieften Prüfung dieser Idee im Rahmen einer Machbarkeitsstudie Erstaunen bei der Zuhörerschaft aus.
Rechtsgutachten liegt vor
Ob eine Realisierung auch rechtlich möglich ist und ob eine solche Anlage überhaupt bewilligungsfähig wäre, sei nun vom Kanton Bern mit einem Rechtsgutachten geprüft worden, teilte das Interlakner Energieunternehmen am Dienstag mit. Dieses Gutachten zeige nun, «dass eine Realisierung gemäss der heutigen Gesetzgebung zwar nicht unmöglich, die Hürden aber sehr hoch sind.»
Die von den IBI geplante Solaranlage auf dem Brienzersee. Vorerst kein Thema mehr.
Die beauftragte Firma «sieht keine klaren No-gos aus den fraglichen Rechtsgebieten», teilten die IBI mit, welche die Anlagen verunmöglichen würden, solange diese nicht in Biotopen oder Vogelreservaten gebaut oder die Ufervegetation beeinträchtigen würden.«
Gesetzesanforderungen erfüllen
Klar sei jedoch, dass für ein Fotovoltaik-Kraftwerk auf dem See vorgängig ein Richt- und Nutzungsplanungsverfahren durchzuführen ist. Die Ausscheidung einer Sondernutzungszone müsse dabei den Anforderungen des Raumplanungsgesetzes genügen und die Frage nach der Standortgebundenheit beantworten.
Ebenso grosse Herausforderungen gebe es beim Eingriff in das Landschaftsbild und bei der Beeinträchtigung anderer Nutzungen auf dem See, beispielsweise der Schifffahrt, der Fischerei oder auch der Freizeitnutzung.
Erfolg nur über Politik
Privatwirtschaftliche Interessen wie die vorliegende Projektidee würden wohl kaum ausreichen, um diese Hürden zu überwinden, kommen die IBI zum Schluss. Erfolgschancen seien somit faktisch nur über den politischen Weg möglich, so wie dies auch beim dringlichen Bundesbeschluss für die Alpinen Solaranlagen (Solarexpress) geschah. Wolle man die Hürden für die Errichtung schwimmender Solaranlagen auf natürlichen Seen herabsetzen, bedürfte das einer Anpassung im Bundesrecht, insbesondere im Raumplanungsgesetz.
Werden die IBI das Projekt weiterverfolgen?
Die IBI würden das Projekt aufgrund der Erkenntnisse aus dem Gutachten nicht weiterverfolgen. Die unternehmerischen Risiken und die fehlende Planungssicherheit seien derzeit noch zu grosse Hürden. Sollten sich die Rahmenbedingungen verändern, sei die Wiederaufnahme des Projekts jedoch nicht ausgeschlossen.
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