Pflege-Änderung gilt ab sofort: 5 Millionen Bürger profitieren
Pflege-Änderung gilt ab sofort: 5 Millionen Bürger profitieren
Eine ältere Frau geht am Rollator.
In Deutschland können sich rund 5 Millionen Menschen über eine Pflege-Änderung freuen. Sie greift ab sofort und nimmt Angehörigen eine große Sorge.
Dortmund – Angehörige, die ein Familienmitglied pflegen, stehen oftmals unter einer hohen psychischen und körperlichen Belastung. In vielen Fällen ist eine medizinische Reha-Maßnahme daher unumgänglich. Doch wer kümmert sich in der Zeit um das pflegebedürftige Familienmitglied?
Pflege-Änderung gilt ab sofort: 5 Millionen Bürger profitieren
Wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) mitteilt, sind in Deutschland rund 5 Millionen Menschen pflegebedürftig. Während etwa 20 Prozent von ihnen in Pflegeheimen versorgt werden, wird ein Großteil der Pflege durch Angehörige übernommen.
Letzterer Personengruppe wird jetzt eine große Sorge genommen, wenn sie selbst einmal eine Reha-Maßnahme in Anspruch nehmen müssen. Ab dem 1. Juli 2024 ist für sie eine Änderung in Kraft getreten. Zuletzt forderte auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach eine Hausarzt-Reform, die für Verbesserungen bei Millionen Bürgern sorgen soll.
Pflege-Änderung gilt ab sofort: Angehörige profitieren bei Reha-Maßnahme
„Pflegende Rehabilitanden können nun die von ihnen gepflegten Personen für die Zeit einer stationären Reha-Maßnahme in der jeweiligen Klinik unterbringen und versorgen lassen“, heißt es in einer Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung (weitere News aus der Politik bei RUHR24).
Voraussetzung für die Änderung ist, „dass die Reha-Klinik die Pflege während der gesamten Dauer der Rehabilitation der Pflegeperson gewährleisten kann“, so die DRV. Sollte dies nicht gewährleistet sein, bleibt pflegenden Personen jedoch noch eine weitere Möglichkeit.
Pflege-Änderung gilt ab sofort: Angehörige müssen Antrag stellen
Alternativ können die Pflegekasse oder das private Pflegeversicherungsunternehmen die Aufnahme in einer „vollstationären Pflegeeinrichtung in der Nähe der Rehabilitationseinrichtung veranlassen“, erklärt die DRV. Grundlage für die Verbesserung in der Pflege bildet Paragraph 42a Absatz 1 Elftes Sozialgesetzbuch.
Um einen Angehörigen in der jeweiligen Reha-Einrichtung unterzubringen, muss neben dem eigenen Reha-Antrag zudem schriftlich ein „Antrag auf Mitnahme der pflegebedürftigen Person (Anlage G0111)“ gestellt werden. Die entsprechende Klinik muss dem zustimmen. Laut Angaben der Deutschen Rentenversicherung wird ab dem 1. Januar 2025 auch eine Online-Antragstellung ermöglicht.
Pflege-Änderung gilt ab sofort: Versicherte können Antrag bei Deutscher Rentenversicherung stellen
Auf der Webseite www.meine-rehabilitation.de haben Versicherte die Möglichkeit, mithilfe des Filters „Begleitung – Mitnahme einer pflegebedürftigen Person“ eine passende Rehabilitationseinrichtung zu finden. Dieser Filter erleichtert die Suche nach Kliniken, die sowohl für das individuelle Krankheitsbild des Versicherten als auch für die Aufnahme pflegebedürftiger Personen geeignet sind.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund rät dringend dazu, vor der Antragstellung direkt Kontakt mit der gewünschten Klinik aufzunehmen. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die Einrichtung in der Lage ist, die pflegebedürftige Person mit ihren speziellen Bedürfnissen und Einschränkungen aufzunehmen. Für Verbraucher ist dies übrigens nicht die einzige Änderung im Juli 2024.