Lkw-Maut gilt jetzt auch für leichtere Lkw

Mit den Einnahmen aus der Lkw-Maut finanziert der Bund einen großen Teil der Kosten für die Erhaltung von Autobahnen und Schienen. Ab dem 1. Juli zahlen auch Lkw ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht in die Kasse ein.

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Lkw-Maut gilt jetzt auch für leichtere Lkw

Am Montag wird die Lkw-Maut in Deutschland ausgeweitet. Für die Benutzung von Autobahnen und Bundesstraßen sind dann auch Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen mautpflichtig, sofern sie für den Güterkraftverkehr verwendet werden – für Handwerker gibt es Ausnahmen. Dem Staat bringt die Ausweitung Mehreinnahmen in Milliardenhöhe.

Die Lkw-Maut wurde in Deutschland 2005 auf den Bundesautobahnen eingeführt und inzwischen auf alle Bundesstraßen ausgeweitet. Sie gilt bisher für Fahrzeuge, deren technisch zulässige Gesamtmasse mindestens 7,5 Tonnen beträgt. Neu eingeführt wurde auch ein CO2-Aufschlag. Im Jahr 2023 betrugen die Einnahmen aus der Lkw-Maut nach Angaben des Verkehrsministeriums rund 7,4 Milliarden Euro.

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Die Einnahmen aus der Lkw-Maut werden – nach Abzug der Kosten für Erhebung, Kontrolle und Mautharmonisierung – zur Hälfte für die Bundesfernstraßen und die andere Hälfte für Maßnahmen aus dem Bereich Mobilität und dabei überwiegend für die Schiene verwendet, so das Ministerium. Die Lkw-Maut ist damit eine wichtige Einnahmequelle des Bundes für den Erhalt und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur.

Die Änderungen bei der Lkw-Maut gehen auf den Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP im Jahr 2021 zurück. Darin heißt es unter anderem, der gewerbliche Güterkraftverkehr ab 3,5 Tonnen solle einbezogen werden. Mehreinnahmen sollten für Mobilität eingesetzt werden.

Die Handwerker-Ausnahme besagt: Fahrzeuge mit weniger als 7,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse sind dann von der Lkw-Maut ausgenommen, wenn sie zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benötigt werden oder zur Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität hat dazu eine Liste der handwerklichen Tätigkeiten veröffentlicht, die unter die Ausnahme fallen.

Nach Auskunft einer Sprecherin des Verkehrsministeriums sind von der Ausweitung der Mautpflicht geschätzt rund 330.000 Fahrzeuge betroffen. Die prognostizierten Mehreinnahmen beliefen sich im Jahr 2024 auf rund 500 Millionen Euro und in den Folgejahren auf jeweils rund 1,2 Milliarden Euro – einschließlich der zusätzlichen Gebühr für verkehrsbedingte CO₂-Emission. Die tatsächlichen Mauteinnahmen hingen maßgeblich von der konjunkturellen Entwicklung ab.

Handwerk fordert Nachbesserungen

»Es ist erfreulich, dass die Politik beim Thema Lkw-Maut ein Ohr für die Situation der Handwerksbetriebe gehabt hat«, sagte Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. Das Handwerk sei richtigerweise von der Ausweitung weitestgehend ausgenommen worden. »Wichtig und zentral ist, dass keine weiteren zusätzlichen Kosten auf die Betriebe zukommen.«

Die mit der Mautausnahme verbundene Bürokratie der Voranmeldung sei sehr überschaubar, so Dittrich. Einige völlig unnötige und belastende Detailregelungen wie die Mautpflicht für Fahrten zur Werkstatt oder eine enge Definition von mautfreier handwerklicher Produktion im Lebensmittelhandwerk seien noch dringend in der Umsetzungspraxis nachzubessern. Der CDU-Abgeordnete Christian Hirte sagte, es müssten deutlich mehr gewerbliche Tätigkeiten von der Maut befreit werden.

Zu Wohnmobilen heißt es beim ADAC, die meisten seien für Mautkontrollsysteme von außen eindeutig als Wohnmobile erkennbar und blieben damit ohne bürokratischen Aufwand weiterhin mautfrei. Keine Mautpflicht gebe es generell für Fahrzeuge, die mit einer Wohneinrichtung – also zum Beispiel Betten und Wohnraum – dauerhaft und fest ausgestattet wurden und die ausschließlich der Personenbeförderung dienten. Laut ADAC gibt es aber etliche Fahrzeuge auf Lkw- oder Omnibus-Chassis, die auf den ersten Blick von außen nicht eindeutig wie ein Wohnmobil aussehen, einige seien auch mit Lkw-Zulassung unterwegs. Zu empfehlen sei daher eine Zulassung als »sonstiges Kfz Wohnmobil«.

Anmerkung der Redaktion: In der ursprünglichen Fassung der Meldung hieß es an einer Stelle, die Mautpflicht gelte seit Montag für Lkw bis 3,5 Tonnen. Sie gilt jedoch für Lkw ab 3,5 Tonnen. Wir haben den Fehler korrigiert.

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