Ermittlungen gegen Außenamt-Mitarbeiter: Afghanische Proxypässe wohl leicht erkennbar

Zwei Staatsanwaltschaften ermitteln gegen Mitarbeiter des Auswärtigen Amts und gegen nach Deutschland eingereiste Afghanen. Von Verwandten beschaffte Pässe erkennt Deutschland nicht an.

ermittlungen gegen außenamt-mitarbeiter: afghanische proxypässe wohl leicht erkennbar

Afghanische Reisepässe liegen zur weiteren Bearbeitung in Körben in einem Büro der deutschen Botschaft. Im Hauptgebäude der Botschaft Deutschlands in Pakistan in Islamabad befindet sich die Rechts- und Konsularabteilung, in der die Visa für geflüchtete Afghaninnen und Afghanen bearbeitet werden.

Angesichts der Ermittlungen zu möglicherweise zu Unrecht erteilten Visa für Einreisen afghanischer Staatsangehöriger hat die Bundespolizei darauf hingewiesen, dass ihre Dokumentenprüfer in den Auslandsvertretungen nicht über eine Einreiseerlaubnis entscheiden.

Die Dokumenten- und Visumberater leisteten im Ausland Amtshilfe für das Auswärtige Amt in Visaverfahren. Wenn sie dabei gefälschte oder verfälschte Pässe feststellten, werde dies der Außenvertretung unmittelbar mitgeteilt und aktenkundig gemacht, teilte eine Sprecherin des Bundespolizeipräsidiums am Montag auf Anfrage mit.

Sie betonte jedoch: „Ob dem am Ende des Visumentscheidungsprozesses gefolgt werde oder nicht, ist eine Entscheidung des Auswärtigen Amts, die den Dokumenten- und Visumberatern im Übrigen nicht automatisch rückgekoppelt wird.“ Zu den laufenden Ermittlungen äußere sich die Bundespolizei nicht.

Mehrere Ermittlungsverfahren in Berlin und Cottbus

Ein Sprecher des Auswärtigen Amts hatte am Freitag gesagt, bei den Staatsanwaltschaften in Berlin und Cottbus liefen drei Ermittlungsverfahren, in denen es insgesamt um weniger als zwei Dutzend Fälle von Afghanen gehe, die über Pakistan eingereist seien.

Der „Focus“ hatte zuvor berichtet, Beamte des Auswärtigen Amts stünden im Verdacht, Mitarbeiter in deutschen Botschaften und Konsulaten dienstlich angewiesen zu haben, Antragstellern mit unvollständigen oder offensichtlich gefälschten Papieren die Einreise in die Bundesrepublik zu genehmigen.

Der Sprecher des Auswärtigen Amts sagte, in den Fällen aus zwei Charterflügen mit Afghanen, um die es gehe, seien die Identitäten der Personen vor dem Flug nach Deutschland zweifelsfrei festgestellt worden. Auch Sicherheitsüberprüfungen seien erfolgreich durchgeführt worden. „Das Einzige, was sozusagen aufgetaucht ist, ist, dass das Visum nicht in das dafür vorgesehene Dokument geklebt wurde.“ In der Mehrzahl dieser Fälle habe es sich um Menschen mit sogenannten Proxypässen gehandelt.

Diese in Afghanistan regulär ausgestellten Dokumente, die teils auch in anderen europäischen Ländern anerkannt würden, sähen nahezu identisch aus wie reguläre afghanische Pässe. Dabei sei es oft so sei, dass Dritte - wie die Schwester oder der Bruder - den Pass abholten. Nach deutschem Verständnis müsse ein Pass aber vom Inhaber selbst abgeholt werden.

Bundespolizei widerspricht Auswärtigem Amt

Da es nicht einfach sei, Proxypässe zu erkennen, gebe es in den deutschen Visastellen - in diesem Fall im pakistanischen Islamabad - speziell geschulte Dokumenten- und Visaberater, ergänzte der Sprecher. Werde ein Proxypass erkannt, könne dem Einreiseberechtigten ein Reiseausweis für Ausländer ausgestellt werden. Der berechtige dann zur Einreise nach Deutschland.

Die Sprecherin der Bundespolizei in Potsdam widersprach seiner Darstellung. Sie sagte: „In Islamabad identifiziert man solche Proxypässe zum Beispiel simpel am aufgebrachten Stempel der ausstellenden Stelle, zum Beispiel „GK Bonn“ (Generalkonsulat Bonn).“ Ein weiterer Hinweis sei, dass sich der Antragsteller nie in Deutschland beziehungsweise im Land des Ausstellungsortes aufgehalten habe.

Der Sprecher des Auswärtigen Amts hatte gesagt, geklärt werden müsse auch, warum die in Islamabad mit der Begutachtung der Dokumente betrauten Beamten der Bundespolizei die Proxypässe nicht erkannt hätten, deren Kollegen bei der Einreise in Hannover aber schon.

Während die Bundespolizei in den Auslandsvertretungen nur Amtshilfe leistet, agiert sie bei den Grenzkontrollen in eigener Verantwortung. Die Sprecherin der Bundespolizei sagte, wenn gefälschte oder verfälschte Pässe im Bundesgebiet bei der Einreisekontrolle festgestellt würden, werde Anzeige erstattet. (dpa)

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