Hamm: Hitlergruß ist auch mit dem linken Arm strafbar
Wer glaubt, ein Hitlergruß mit links würde durchgehen, hat sich getäuscht: Wie ein Gericht in Hamm jetzt festgestellt hat, ist eine solche Geste immer verfassungswidrig – egal, ob der rechte oder der linke Arm im Spiel ist.
Hamm: Hitlergruß ist auch mit dem linken Arm strafbar
Wohl um linke Demonstranten zu provozieren, zeigte ein Mann im Jahr 2022 am Rande eines G7-Treffens in Münster den sogenannten Hitlergruß. Weil er um die Verfassungswidrigkeit der Geste wusste, nutzte er dazu laut eigenen Angaben den linken Arm. In der Annahme, dies sei nicht verboten.
Dabei handelte es sich um eine Fehleinschätzung. Sowohl das Amts- als auch das Landgericht Münster verurteilten den Mann aus Bremen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Dafür sollte der nicht vorbestrafte und im Wesentlichen geständige Mann laut Landgerichtsurteil eine Geldstrafe von insgesamt 600 Euro zahlen.
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»Kein Mittel politischer Auseinandersetzung«
Dagegen legte er Revision ein, die das Oberlandesgericht (OLG) Hamm mit Beschluss vom 25. Juni als unbegründet verwarf, wie es nun mitteilte. Bereits das Bundesverfassungsgericht und andere Obergerichte hätten festgestellt, dass es egal sei, mit welchem Arm der Hitlergruß ausgeführt werde: Er stelle eine verbotene nationalsozialistische Grußform dar.
Solche Kennzeichen sollen aus dem Bild des politischen Lebens grundsätzlich verbannt werden, begründete das Gericht. Sie seien kein Mittel der politischen Auseinandersetzung. Insofern könne sich der Angeklagte nicht darauf berufen, er habe absichtlich nur den linken Arm zur Provokation der linken Gegner benutzt. Das Oberlandesgericht verwarf die Revision als unbegründet.